Wieviel Reisezeit muss man bei Handwerkerrechnung zahlen?
Letzte Woche hatte ich einen Handwerker im Haus. Obwohl von der Firma schon mal jemand hier war, hat er nicht gleich hergefunden. Jetzt ist die Rechnung gekommen und es standen statt 12 km Hin-und Rückfahrt 36 km drin und statt 20 Minuten 45 Minuten! Muss ich mir das gefallen lassen oder ist dass das Problem des Handwerkers wenn er sich verfährt?
8 Antworten
Ein Handwerker muss immer den kürzesten Weg berechnen- maximal jedoch ab seiner Werkstatt. Wenn er also vorher z. Bsp. 50 km von dir entfernt einen Kunden hat, seine Werkstatt jedoch nur 10 km von dir entfernt ist, darf er auch nur die 10 km berechnen. Ich würde mit dem Handwerker sprechen. Wenn das keinen Sinn hat, ziehst du einfach die zuviel berechnete Anfahrt anteilig ab und überweist die Rechnung an ihn. Sollte er wider Erwarten eine Mahnung schicken, schalte bitte die Handwerkskammer ein. Die sind immer sehr an solchen " schwarzen Schaafen" interessiert. Ich hoffe, ich konnte dir eine kleine Hilfestellung geben
natürlich sind nur die Fahrtkosten bzw. der Zeitaufwand für den direkten Weg anzurechnen - ergo Rechnung berichtigen und nur den erforderlichen Anteil zahlen
Anrufen würde ich aber...
Das würde ich abklären. In Zeiten der Navis und Handys hätte er die Route sicher finden oder sich telefonisch bei dir nochmals erkundigen können, wo genau er langfahren muss. Das würde ich in keinem Fall bezahlen.
Du brauchst nur die Anfahrt von der Werkstatt bis zu deiner Wohnung zu zahlen. Im Routenplaner siehst du die km und die Fahrzeit. Wenn der Handwerker Umwege fährt, oder die Baustelle nicht findet, ist das sein Problem
wenn er sich verfährt ist er selber schuld. Ruf da mal an und klär das warum auf einmal 3- fache wegezeit berechnet wurde. der muss sich ja heftig verfahren haben