Wie wird die Paragraphenkette bei einem Verstoß gegen ein Überholverbot angegeben?

2 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird zum Verstoß „Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war.“ (TBNR 141627) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 153a BKat angegeben.

arianm 
Fragesteller
 04.12.2021, 19:01

Kommt dazu noch eine separate Owi gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2 ?

ChristianMay270  04.12.2021, 19:04
@arianm

Wird im Tatbestandskatalog nicht angegeben und halte ich auch nicht für nötig.

NonNam  04.12.2021, 19:32

Wow. Ich fände das richtig.

Das verbot des Überholens ergibt sich aus dem Zeichen. Das bedeutet der §5 muss nicht erneut aufgeführt werden. Ähnlich wie bei der Geschwindigkeit.