wie wird das Familiengericht entscheiden
Nach der Trennung von der Familie des KV Verleumdungen, Drohungen, Beleidigungen gegen die Mutter und deren Familie. Der KV ist nicht bereit, mit der Km auch nur ein Wort zu reden,JA als Vermittler schließt er aus. Das JA hat eine Besuchsregelung vorerst mit 1-1,5 Std. unter teilweiser Beaufsichtigung vorgeschlagen, um bei guter Umgangsweise mit dem Kind die Zeiten heraufzusetzen und später auch ein tageweise Besuchsrecht zu ermöglichen. Diese macht sich Sorgen, das es nicht um das Kindeswohl, nunmehr um Rache geht. Der KV und dessen Vater sind wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft, worauf beide in der Öffentlichkeit stolz sind. Immer wieder versucht der Vater des KV Leute zu Gewalttaten, gegen Bezahlung, anzustiften, was ihm auch schon gelungen ist. Man hat der KM klar gemacht, dass man sich von ihnen nicht ohne Folgen trennen wird. "Diese Folgen müssen dann die KM und das Kind tragen", nachvollziehbar in einem Chat geschrieben. Alkohol offen ohne Aufsicht auf dem Tisch, ständige beleideigenden Umgangstöne vom KV und dessen Vater gegen der Mutter des KV und Schwächeren, offene rechtsradikale Gesinnung, KV notorischer Lügner (krankhaft?), kann von Schule, Berufsförderungswerk, ehemaligen Vermietern, bezeugt werden. Wird in diesem Umfeld das Kindeswohl gewahrt? Wie wird das Gericht entscheiden? Der KV ist absolut in keiner Weise bereit, mit der KM zu reden.
2 Antworten
Ist das ein Rätsel?
ich vermute mal
KV - Kindesvater
KM - Kindesmutter
JA - Jugendamt
Aus Deiner Frage geht leider nicht hervor, worum es bei Gericht geht, Umgangsrecht, Besuchregelung?
Das Gericht wird einzig im Sinne der Kindes entscheiden, zum Wohl des Kindes. D.h. es geht nicht darum was für Vater oder Mutter gut ist, sondern für das Kind.
Kinder hängen an beiden Eltern, auch wenn diese nicht perfekt oder gar gewalttätig sind.
Es geht also darum zu entscheiden, ob das Kind in seiner Entwicklung mehr Schaden nimmt, wenn es den Vater nicht sehen darf - oder wenn es regelmäßig den Vater in einer Umgebung trifft, die nicht gut für ein Kind ist.
Was das Gericht entscheiden wird, kann ich natürlich nicht vorher sagen. Ein generelles Besuchsverbot wird jedenfalls nicht so schnell verhängt, eine Besuchregelung unter Aufsicht ist eher zu erwarten.
Wenn Du Angst hast, dass nicht die "richtige Entscheidung" für Dein Kind gefällt wird, dann solltest Du Dir einen Rechtsanwalt suchen oder das Jugendamt um Unterstützung bitten.
Es sollte kein Rätsel sein, nur der Text war zu lang und ich musste ihn kürzen...
Gegen ein Besuchsrecht ist ja nichts einzuwenden, wenn es ums Kindswohl geht. Der Vorschlag wurde kommentarlos abgewehrt. Hätte der Kindsvater eine eigene Wohnung und wäre dem Druck und krassem Fehlverhalten seines Vaters ausgesetzt, würde die Angelegenheit etwas milder seinSollte ich mich einmal nicht zum Wohle aller ausdrücken, bitte ich dieses zu entschuldigen. Bin doch sehr angespannt.
Beweise bringen meist nur etwas, wenn sie von einem Privatdetektiv sind.
Nimm dir einen Anwalt und lass dich selber und das Kind von einem Psychiater betreuen.
Das verschafft dir eine gute Position.
Wie ein Gericht entscheiden wird weiss man nie.
Dass der Vater das Kind aber nur unter Aufsicht im Jugendamt sehen darf, kann man erreichen.
Väter mit solchem Hintergrund nehmen diese Angebote allerdings selten bis nie war, weil sie da unter Beobachtung sind, sich anmelden müssen und für sich und das Kind die Verpflegung bezahlen müssen..