wie werden feiertage bezahlt

13 Antworten

moon73 das ist blödsinn natürlich müßen feiertage bezahlt werden und es muß auch nichts im vertrag stehen schau die mal das gesetz dazu an

§ 2 EFZG Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Nein müssen sie nicht. Wenn in deinem Vertrag nichts verankert ist, daß Feiertage bezahlt werden, bekommst du auch kein Extrageld für einen Feiertag. Das einzige was dir zusteht , ist Freizeitausgleich für einen gearbeiteten Feiertag. Nicht mehr und nicht weniger :(

bitmap  17.10.2008, 21:11

DH!

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hallo , vielleicht kann mir hier jemand helfen der das gesetz kennt , ich arbeite laut vertrag im stundenlohn mit 11,50euro und akord mit 3euro proquadratmeter ( putzen stuckateuer) , jetzt zahlt chef aber nur akord und er sagte für den juni bezahlt er die 3 feiertage nicht , er hat auch den akordlohn einfach auf 2,50euro runter gesetzt pro quadartmeter , jetzt sagte er gestern ich habe im juni nur 1600euro brutto erarbeitet also 1350meter geteilt durch 2 leute so kommt er auf 1600euro brutto , seine begründung war er zahlt ja schwarzgeld auf die hand aber das will ich garnicht , von anfang an hab ich das gesagt aber der will nicht so hohes brutto haben wegen den nebenkosten , ich bin erst seit mai da und habe meine kündigung für ende juli bekommen wegen arbeitsmangel , bis heute haben wir zu zweit nur ca 300euro erarbeitet wegen problemen mit den auftraggebern , bis ende des monats wird das auch nicht mehr viel werden wenn ich viel glück habe bekomme ich 1600brutto zusammen wenn nichts komisches mehr kommt , zu den fehlenden tagen sagte er nur das sei nicht sein problem wenn es missverständnisse auf der baustelle gäbe , er war morgens auch nicht telefonisch erreichbar und dann hatte der auftraggeber keine zeit mehr ca 2 stunden als man ihn erreicht hat den chef um mit uns die baustelle zu begehen und zu besprechen , somit erst 2 tage darauf , was macht man da ? ich hab keine rechtschutz für arbeit aber für subunternehmer arbeite ich nie wieder das sind schlimmere abzocker als leihfirmen , kann ich damit direkt zum arbeitsgericht oder soll ich das dem arbeitsamt sagen wenn ich hin muss ? mir fehlen ja die 3 feiertage mit schon 300euro brutto und diesen motag wieder einiges was fehlt , was machen ?

Er muss die gesetzlichen Feiertage selbstverständlich bezahlen. Vorausgesetzt, Du hast einen Arbeitsvertrag mit einer ganz normalen Wochenzeit.

Wenn Du ein festes Monatsgehalt hast, ist da die "Bezahlung" für die Feiertage enthalten, weil es monatlich das gleiche Geld gibt, egal wieviele Arbeitstage der Monat hat!
Wirst Du über Stunden abgerechnet, bekommst Du Feiertage nur bezahlt, wenn Du an diesen auch arbeitest! Dann muss es aber je nach Feiertag 100% oder 150% (hohe Feiertage wie 1. Mai) Zuschlag geben!