Wie weit muss Unterhalt zurückgezahlt werden wenn der Unterhaltspflichtige wieder Geld verdient?

9 Antworten

wurde für ein kind unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragt und bewilligt, wird dieser zurückgefordert vom staat.

der staat ist für den vater sozsg. in vorleistung gegangen.

sobald ein solcher vater wieder einkommen hat, muss er das dem jugendamt melden.

ansonsten ist unterhalt nicht rückwirkend zu zahlen.

normal müsste man es zurückzahlen, laut mein anwalt aber nicht, weil wenn der vater zwar ein einkommen hat aber das einkommen zu niedrig ist das er unterhalt zahlen kann, so zahlt natürlich das jugendamt den unterhalt, aber laut anwalt muss der vater dann das geld nicht mehr zurückzahlen wenn er wieder zu den kindern zieht, da überschneiden sich 2 gesetze. der staat muss unterhaltsvorschuss zahlen, der staat darf aber nicht den vater das geld wieder anfordern wenn der vater zu dem zeitpunkt des unterhaltsvorschusses zahlungsunfähig war. wenn trotzdem gefordert wird vom staat , dann laut anwalt vor gericht gehen, und in meisten fällen hat der vater gewonnen.

Mein Sohn war 2002 arbeitslos und teilweise auch 2005. Er konnte den Kindesunterhalt nicht vollständig zahlen. Das Jugendamt hat teilweise verauslagt. Nach jetztiger Lohnsteuererklärung und angekündigter Rückzahlung von Pendlerpauschale wurde ihm mitgeteilt, dass dieses Geld an das Jugendamt geht. Muss er die entstandenen ca. 1000 € zurückzahlen?. Er ist nur Geringverdiener. Bitte um Auskunft. Danke.

Ich bin Vater von zwei Kindern und stehe bereits stark in der Kreide, da ich bereits zwei Jahre nicht in der Lage war, meinen Unterhalt selbst zu begleichen.

Meine Frage: Die Kinder sind nahezu ohne Ausnahme jedes Wochenende bei mir. Ich kaufe Klamotten, Essen usw.. Steht mir dafür nichts zu, bzw. sollte sowas nicht berücksichtigt werden. Da ich meine Kinder sehr liebe, bin ich bereit mein letztes Hemd zu geben, doch genommen wird mir mehr! Ich finde das nicht fair, denn die Kinder wollen es bei mir auch schön haben :(

Ich kenne es verschieden. Mein Vater musste gar keinen Unterhalt nachzahlen. Musste generell nicht. Ich hätte es aber einklagen können. Dann sieht es schon wieder anders aus. Meine ein Bekannter jedoch wurde gar nicht groß gefragt und direkt zur Kasse gebeten. Ich meine, dass es wirklich auf die Sachbearbeiterin beim Jugendamt ankommt.