Wie viele Steuern muss man im Gehobenen Verwaltungsdienst beim Finanzamt bezahlen?

9 Antworten

Mitarbeiter beim Finanzamt zahlen gar keine Steuern. Im Gegenteil: sie werden je nach Dienstgrad prozentual an den Steuern beteiligt, die sie festgesetzt haben:-). Im Ernst: jeder einigermaßen interessierte Mensch sollte eigentlich wissen, dass sich die Lohnsteuer nach dem Bruttogehalt und der Steuerklasse richtet, und das ist auch so bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes.

Ein durchschnittlicher alleinstehender Arbeitnehmer müsse demnach 42 Prozent seines Einkommens an den Staat abgeben, in Form von Einkommens- und Verbrauchssteuern sowie Sozialabgaben. Der alleinstehende Durchschnittsbeamte komme dagegen nur auf eine Abgabenquote von 28 Prozent, obwohl er besser verdiene. Grund für die im Vergleich niedrigeren Abgaben der Beamten ist, dass sie keine Beiträge in die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abführen. Die Kosten für Arztbesuche müssten sie zwar zunächst aus eigener Tasche entrichten, erhalten aber eine Beihilfe vom Staat. ^^

mineralixx  11.09.2011, 20:26

Steuern und Sozialabgaben dürfen nicht vermischt werden!

Leider kann man deinem Text nicht entnehmen, ob du als Angestellter oder Beamter im ÖD beschäftigt sein wirst.

Als Angestellter hast du die gleichen Steuern- und Sozialabgaben zu zahlen wie jeder andere Arbeitnehmer.

Als Beamter würde die Besondere Lohnsteuertabelle zur Anwendung kommen, die bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Zuge der Vorsorgepauschale dein Einkommen sogar höher besteuern würde, als das eines Angestellten.

Nach der Steuertabelle, die für Beamte angewendet wird, muß du etwas mehr von dem Bruttogehalt an Steuern bezahlen (als wenn du z.B. Angestellter wärst). Und die genaue Steuerhöhe ist abhängig von vielen Faktoren, z.B. der Gehaltshöhe, dem Familienstand, Werbungskosten usw.

das spielt überhuapt keine Rolle ob öff. Dienst oder nicht. Entscheidend ist dein Verdienst und die Steuerklasse.Vorteil als Beamter ist, das dieser keine Sozialabgaben bezahlen muss. Ein Arbeitnehmer des öff. dienstes aber doch