Interner Aufstieg mittlerer in den gehobenen Dienst

3 Antworten

Ich kann nur für die Finanzverwaltung in Hessen schreiben.

Es gibt zwei Möglichkeiten intern vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen ohne dafür Abitur oder die Fachhochschulreife zu haben.

  1. Prüfungsfreier Aufstieg
  2. Aufsteigslehrgang

Zu 1.

Wie es der Name schon sagt besteht die Möglichkeit in den gehobenen Dienst aufzusteigen ohne Prüfung. Diese Plätze sind jedoch sehr rar gesät (ich meine es gibt noch nicht mal 10 Plätze für Hessen GESAMT und dann wird dies auch nicht jedes Jahr angeboten). Die Möglichkeit für einen prüfungsfreien Aufstieg steht allerdings nur besonders fähigen Mitarbeitern offen. D. h., es muss eine Mindestzeit von mehreren Jahren in der Verwaltung vorhanden sein, das Spitzenamt im mittleren Dienst muss erreicht sein (Besoldungsgruppe A9 bzw. A9 mit Zulage) und eine überdurchschnittliche gute Beurteilung.

Zu 2.:

Eigentlich die gleichen Punkte wie unter 1. Allerdings gibt es hier mehr Plätze und Aufstiegslehrgänge werden öfters angeboten. Der Unterschied zu 1. ist jedoch, dass man die komplette 3 jährige Ausbildung durchlaufen muss und auch eine Prüfung ablegen muss bei der man auch durchfallen kann. Allerdings erhält man während der Ausbildung sein Gehalt weiter anstatt der Anwärterbezüge. Und wenn man die Prüfung nicht bestehen sollte, bleibt man im mittleren Dienst.

Hat man es letztendlich geschafft ist man Beamter im gehobenen Dienst und man darf die schnellste Beförderung erleben, die es gibt ;-)

Der Beamte im mittleren Dienst, der nach A9 mit Zulage besoldet wird ist ein Steueramtsinspektor (StAI). Er verdient jedoch genauso viel wie ein Steueroberinspektor (StOI, Besoldungsgruppe A10 gehobener Dienst), weil er besondere Funktionen ausübt.

Da keine Ämter übersprungen werden dürfen, wird der StAI erstmal zum Steuerinspektor (StI, Besoldungsgruppe A9 gehobener Dienst) und dann direkt im Anschluß zum StOI befördert.

Das bedeutet, dass der Kollege nicht nur 2 Urkunden an einem Tag erhält sondern manchmal gerade mal eine Minute StI war ;-)

Es gibt den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst.

Mittlerer Dienst --> Realschulabschluss + Ausbildung

Gehobener Dienst --> Abitur + Fachhochschulstudium

ODER

Gehobener Dienst --> Realschulabschluss + Mittlerer Dienst Ausbildung + Zusatzausbildung

Höherer Dienst --> Studium

Sie müssen natürlich das Studium absolvieren, benötigen dafür aber kein Abitur und erhalten während des Studiums ihre vollen Bezüge. Anders würde ein Aufstieg auch gar nicht gehen, da den Leuten ansonsten das Fachwissen fehlen würde.

xxLiLKira 
Fragesteller
 21.08.2014, 19:43

weißt du ob man als diplom finanzwirt eine diplom arbeit schreiben muss? (das Diplom gibt es ja ansonsten gar nicht mehr)

Und weißt du, ob man den akademischen Grad Diplom FInanzwirt auch in der Anrede bzw. Briefkopf reinschreiben kann? Oder geht das nur bei Dipl. Ing. usw.?

fungolfer  21.08.2014, 19:53
@xxLiLKira

Den Titel kannst Du auch im mittleren Dienst bekommen. Einfach mal die Personalabteilung fragen. Du kannst im mD auch nur Finanzwirt verwenden, das allerdings muss man sich von der Personalstelle bescheinigen lassen. Ein Diplom Finanzwirt bekommt das Diplom automatisch und kann es dann natürlich jederzeit verwenden.

Airwalker  21.08.2014, 20:03
@fungolfer

Den Titel Finanzwirt erhälst Du automatisch nach bestandener Laufbahnprüfung ohne weitere Beantragung.

Den akademischen Grad Dipl.-Finanzwirt darfst Du wie jeden anderen akademischen Grad in den Briefkopf etc. schreiben (siehst du sehr oft bei Steuerberatern).

Ronox  21.08.2014, 20:06
@xxLiLKira

Von anderen Diplomstudiengängen im öffentlichen Dienst weiss ich, dass einige eine Diplomarbeit schreiben müssen und andere wiederum nicht. Das hängt wohl auch vom Bundesland ab.

xxLiLKira 
Fragesteller
 22.08.2014, 23:10
@Airwalker

nein, zb. bachelor of arts kann ich doch gar nicht hinschreiben?