Wie viel Geld steht mir zu in Bedarfsgemeinschaft?

6 Antworten

Da gibst du mal ein ,, Zusammensetzung Regelsatz 2016 ",da solltest du dann etwas von ,, Harald - Thome - Regelbedarfe 2011 - 2016 " finden und da siehst du mal nach was für die einzelnen Dinge vorgesehen ist !

Dir steht ein Regelsatz von derzeit 324 € zu,dann musst du selber ausrechnen was du dann davon im Monat verbrauchst und was noch übrig wäre.

Du kannst es dir auch ganz einfach machen,du lässt dir von deiner Mutter deinen Regelsatz geben,davon zieht sie erst mal 1 / 3 für den Haushaltsstrom ab und für evtl.waschen deiner Wäsche und wenn du Internet usw. nutzt geht da auch noch 1 / 3 ab und der Rest ist dann deine.

Damit musst du dich dann verpflegen und alle weiteren Aufwendungen bestreiten.

Deine Mutter bekommt für dich den Anteil Miete, Strom, Lebensmittel usw.

Du hast so viel Geld zur Verfügung, wie deine Mutter entbehren kann und dir überlässt. Im schlimmsten Falle nichts...

isomatte  30.06.2016, 12:25

Das ist nicht korrekt !

Als volljähriges Kind kann man beim Jobcenter auch die Auszahlung seines Bedarfes an sich selber beantragen.

Dann bekommt die Mutter ihren Kopfanteil für die KDU - und Haushaltsstrom,dazu was ggf.noch geteilt werden muss und wenn sie noch Wäsche für ihn macht käme da auch noch was dazu und der Rest würde dann ihm gehören.

Er muss sich dann natürlich auch selber versorgen und alle weiteren Aufwendungen davon bestreiten.

Nichts. Geh arbeiten, wenn du Geld für dich haben möchtest. Oder denkst du deine Verpflegung etc ist umsonst?

Nachdem Du ja vom Amt nichts bekommst, wird Dir nichts zustehen, fürchte ich.

Viel Glück.

Dir persönlich steht davon nur das zur Verfügung, was deine Mutter dir als Taschengeld bewilligt.

Die Regelsätze reichen gerade so zum Leben.