Wie sind die Kündigungsfristen bei Schließung eines Unternehmens?

3 Antworten

Wenn Dein AG zum 31. Dezember 2015 den Betrieb schließt, muss er Dir spätestens am 31. August die Kündigung zum 31.12.2015 geben.

Auch bei Betriebsschließung hat der AG die vorgegebenen Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 einzuhalten. Verpennt er die Kündigung ist das alleine sein Problem. Bezahlen muss er Dich dann trotzdem.

Sollte er Dir z.B. erst im Oktober die Kündigung überreichen, muss er Dich bis Ende Februar 2016 bezahlen. Da spielt es keine Rolle, ob es den Betrieb dann noch gibt oder nicht.

Wenn der AG die Frist nicht einhält, klärst Du mit ihm am Besten sofort, dass er noch länger zur Zahlung verpflichtet ist. Will er das nicht einsehen, hast Du die Möglichkeit, Dein Geld beim Arbeitsgericht einzuklagen.

Bei Schließung eines Betriebes und gleichzeitiger "Freistellung" aller Arbeitnehmer wird in der Regel ein Sozialplan mit dem Betriebsrat ausgehandelt. 

Da selten ein Unternehmen von heute auf morgen geschlossen wird, gelten die gleichen Kündigungsfristen wie immer. Man weiß schließlich, zu welchem Datum die Firma geschlossen wird.