Wie schreibe ich eine Kündigung richtig? (als arbeitnehmer)

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt bei einer fristgerechten Kündigung keinen Grund angeben - nur bei einer sofortigen, fristlosen Kündigung. Schreib so.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der gesetzlichen/vertraglichen Frist zum ...................... Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

..

Du solltest Dich bezüglich deines Urlaubsanspruches noch mit dem AG in Verbindung setzen, ob Du ihn ausbezahlt oder nehmen bekommst/kannst.

 

Ganz wichtig bei einer Kündigung ist die Eindeutigkeit und die Unumstrittenheit. Eine Willenserklärung stellt nur dann eine Kündigung dar, wenn sich daraus eindeutig der Wille des Kündigenden ergibt, dass dieser das Arbeitsverhältnis für die Zukunft von sich aus beenden möchte. Dies ergibt sich aus dem Bestimmtheitsgebot.(Quelle: http://www.marktundmittelstand.de/themen/recht-steuern/bestimmtheit-einer-kuendigungsfrist/ ) Ein Kündigungsgrund ist normalerweise notwendig. Nur dann nicht, wenn du dich in einer Probezeit befindest. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen. Dadurch soll zum einen verhindert werden, dass über die Existenz einer Kündigung Ungewissheit oder gar Streit besteht (Beweisfunktion).

Gruß,

W.

Also nochmals:

  1. die Kündigung sollte bestimmt sein
  2. die Kündigungsfrist sollte angegeben werden (ergibt sich aus dem Gesetz - § 622 BGB oder aus dem Vertrag)
  3. hilfsweise sollte zum nächstzulässigen Zeitpunkt gekündigt werden
  4. der Grund muss nicht angegeben werden (bei einer außerordentlichen Kündigung auch nicht, dies kann aber sinnvoll sein, im Hinblick auf eine mögliche Sperre bei der Agentur für Arbeit)
  5. die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber (und nicht mit dem Datum der Kündigung)

Mehr Informationen nebst Musterformulierung findest du hier: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/06/04/selbst-als-arbeitnehmer-kundigen-aber-wie-eigenkundigung-arbeitsverhaeltni/

Sehr geehrte (r) Herr/Frau Sowieso,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum XXXXXX.

Mit freundlichen Grüßen

Deine Unterschrift

Den Grund mußt Du nicht nennen, wenn du die Kündigungsfrist einhälst (die steht in Deinem Arbeitsvertrag). Ich hoffe, Du hast schon ein neue Stelle. Alles Gute :-)

6Hanny9 
Fragesteller
 28.04.2011, 21:14

danke ich werd ins ausland fahrn für ein jahr ... =)