wie lange kann/darf ein Ermittlungsverfahren dauern?

6 Antworten

Ein Ermittlungsverfahren "darf" so lange dauern, bis die Straftat verjährt ist. Das wäre in Deinem Fall nach maximal 6 Jahren. http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html Wenn Du von der Sache 1 Jahr nix mehr gehört hast, ist es aber nicht unwahrscheinlich, daß man zwischenzeitlich versäumt hat, Dich über die Verfahrenseinstellung zu informieren.

CrazyC 
Fragesteller
 22.05.2012, 12:25

Strafsache § 241 Bedrohung wird ermittelt !

Wenn ich das getan hätte, was man mir so vorwirft, könnte ich das ja noch verstehen...aber so. Die Anzeige war n.m.M. ein Racheakt, wegen einer Anzeige von mir, die ich zuvor gegen diese Person gemacht habe. Die Person hat mir eine Menge Geld geschuldet und deswegen die Anzeige von mir. Das Geld habe ich nun wieder bekommen, nach meiner Anzeige.

Nun behauptet die Person ich hätte ihm seit einem Jahr bedroht und insgesamt 12 Drohbriefe geschrieben....jeden Monat einen Drohbrief! Nach dem Motto: " entweder mein Geld zurück oder dir passiert was. Ich komme vorbei und mach dich fertig"

Die 12 Drohbriefe konnte die Person nicht zeigen, nur einen Brief, in dem ich geschrieben habe, dass ich nun rechtlich gegen ihn vorgehe, weil ich mein Geld nicht zurück bekommen habe. Ich habe geschrieben, dass er schon sehen wird, was er davon hat, dass er mich so betrogen hat um mein Geld. Ich werde ihn nun anzeigen deswegen, weil er mir das Geld nicht zurück gibt bzw. wohl auch offensichtlich, von Vorne herein, nicht beabsichtigt hat mir mein Geld zurück zugeben. (hab ich dann ja auch gemacht, die Anzeige)

12 Drohbriefe konnte er nicht zeigen, nur diesen Brief und die Aussage von seinen 3 Kumpels, die diese 12 Drohbriefe angeblich alle gelesen haben. 11 Drohbriefe hat er angeblich einfach weg geschmissen...ausversehen natürlich.

Eine Gegenanzeige brachte nix, wegen Verleumdung. Hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Wer weiß warum ! Die StaatsA. schrieb: "ein Racheakt könne nicht bewiesen werden, aber da gäbe es diesen einen Brief, den das Opfer als Bedrohung ansieht und es gäbe die Zeugenaussage von weiteren Personen, das ich weitere Drohbriefe geschrieben habe! Deswegen die Einstellung meiner Anzeige und es wird weiter gegen mich ermittelt"

skyfly71  22.05.2012, 13:33
@CrazyC

Naja, jetzt möglicherweise nicht mehr...^^

Wirst ja wohl einen Anwalt haben. Frag ihn doch...

Bearbeitet werden darf und MUSS so lange, bis der Sachverhalt feststeht

Dann sag mal bitte was Vorgefallen ist! (Ich bin RAfachangestellter!) Muss mich ja auch in die Sache hineinversetzen. :)

CrazyC 
Fragesteller
 22.05.2012, 12:28

siehe mein Kommentar bei User skyfly71

Je nach dem wo du wohnst, bist du nicht die einzige Akte, die bearbeitet wird. Da sind viele Monate bangen vorhersehbar.

was wie lang sich das hinziehen darf? erstens haben die noch mehr zu tun und dann wissen wir nciht, was man noch ermittelt bzw. ermitteln muss.

hol dir rehctlcihen beistand, der sich informiert udn dir dann sagt, was sache ist

CrazyC 
Fragesteller
 22.05.2012, 12:27