Ermittlungsverfahren, aber bisher kein Brief von Staatsanwaltschaft. Wieso?

4 Antworten

Der Staatsanwalt ist natürlich nicht verpflichtet dem Verdächtigen mitzuteilen das gegen ihn ermittelt wird. Das erleichtert die Arbeit, denn der Verdächtigte hat so kaum Gelegenheit Beweise zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen etc.

Was los ist erfährt der Betroffene dann schon wenn er selbst vorgeladen wird.

Wenn Dich hier 3 Bürger (Zivilstrafrecht) angezeigt haben, ist das nicht Sache der Staatsanwaltschaft, kannst Du hier nachlesen

https://www.antispam-ev.de/wiki/Rund_um_den_Zivilprozess

Hier ein Auszug:

Beim Zivilrecht gibt es keinen Staatsanwalt (so wie im Strafrecht), da im Zivilrecht nicht der Staat klagende Partei ist, sondern weil hier ein Bürger den anderen verklagt. Zivilrechtliche Verfahren laufen daher auch immer völlig getrennt von Strafverfahren ab, es gelten auch jeweils ganz andere Verfahrensordnungen. Rechtsgrundlage für den Ablauf von Zivilprozessen ist die sogenannte "Zivilprozessordnung". Dort werden z.B. Fristen geregelt, aber auch das Beweisverfahren

Da Du nicht schreibst, warum Du angezeigt wurdest, kann man dazu nicht viel äußern. lg Lilo


HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 13:44

die anzeigen sind Widerstand, Körperverletzung und BTM.

HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 13:45

aber laut Brief der Jugendgerichtshilfe gibt es nun ein Verfahren wegen Versuchs der Körperverletzung und BtM.

HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 13:47

die anzeigen kamen von der Polizei bzw einem Polizisten.

Natürlich mußt Du zu gegebener Zeit informiert werden, da Du ein Anrecht auf "rechtliches Gehör"  hast. Wann das aber soweit ist bestimmt der Staatsanwalt, der bis dahin in Ruhe ermitteln kann.

Lange wird es aber nicht mehr dauern, wenn sich JGH schon gemeldet hat.

HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 16:14

okay, danke.

Die sammeln immer noch die Vergehen, für die sie dich verknacken wollen. Scheint sich zu lohnen.

HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 13:43

muss die Staatsanwaltschaft mir überhaupt irgendwann irgendwas mitteilen?

wedsawetrtzg  26.08.2015, 13:47
@HRNSKA

Wenn ein Strafbefehl erlassen wurde, oder ein Verfahren eröffnet wurde, bekommst du Bescheid. Allerdings vom Gericht.

HRNSKA 
Fragesteller
 26.08.2015, 13:51

da ein Verfahren eröffnet wurde, müsste ich dann doch Post vom Gericht bekommen.

wedsawetrtzg  26.08.2015, 13:54
@HRNSKA

Ja, da ohne dich ein Prozess nicht möglich ist. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch statt zu prozessieren einen Strafbefehl beim zuständigen Strafgericht beantragen. Der wird dir aber auch zugestellt.