Wie lange dürfen Sanierungsarbeiten dauern?

5 Antworten

zieh ihm den balkon von der miete ab - auch für die gesamtzeit wo du ihn nicht nutzen kannst nachträglich weil du ihn nicht nutzen kannst(steht doch im mietvertrag der balkon oder)-und droh ihm eine firma zu beauftragen die das fertig stellt wenn er das nicht richten lässt von einer firma - das er das selbst macht und nicht fertig macht würde ich nicht hinnehmen - anwalt für mitrecht sowieso einschalten......

Ja kannst Du; ich würde mich über den genauen Prozentsatz der Minderung mit meinem Anwalt unterhalten.

Mietminderung wegen Verstoss der Verkehrsicherungspflicht.

Laß Dich beim Mieterschutz beratenn.

halbe Balkonfläche mal Quadratmetermiete abziehen