Wie lange darf ich mich auch einen öffentlichen Parkplatz zb Autobahn etc ,aufhalten (parken) gibt es eine Zeitbegrenzung oder dürfte ich auch 1 Monat parken?

6 Antworten

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Das Problem ist, dass man dir das Parken per Beschilderung (z.B. Baumaßnahme, Straßensperrung wegen eines Großraumtransportes, Kranaufstellung etc...) ich denke innerhalb von 3 Tagen (?) untersagen könnte - mit anschließendem absolutem Halteverbot und in Folge dann "Umparken" oder "Ganz Entfernen" - auf deine Kosten, wenn du nicht rechtzeitig reagierst...

Genau deshalb gibt es sogenannte Langzeit-Parkplätze z.B. an Flughäfen, da hast du dann die Gewähr, dass die Parkerlaubnis auch für die vertragliche Parkzeit gilt.

Bei P&R bin ich auf diese Weise an einem Bahnhof schon mal beinahe nach nur 4 Tagen abgeschleppt worden... Die kamen mit ihrem Kran gerade noch dran vorbei und haben mich einfach stehen gelassen - Schwein gehabt.

Soweit ich das weiß und auch schon ohne Folgen praktiziert habe, kann das Fahrzeug so lange da stehen wie er angemeldet ist und TüV hat. Allerdings muss man sich immer nach 2 bis 3 Tagen vergewissern, dass das Fahrzeug nicht stört, oder aber durch mobile Schilder ein Parkverbot angekündigt ist. Das haben wir immer eingehalten, und alles war schick.

Mein Beispiel bezieht sich jetzt auf das Parken unserer Fahrzeuge unter einer Autobahnbrücke. Es gab bei uns nie Probleme. Ich weiß aber das es wohl echt ein heißes Thema ist, und wirklich rauf und runter Diskutiert wird. 

Grundsätzlich darf ein für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug zunächst einmal auf öffentlichen Parkplätzen parken. Wird das Fahrzeug nun aber einen Monat nicht bewegt (also einfach auf ein und dem selben Parkplatz stehen ge-lassen), könnte man Dir unerlaubte Nutzung öffentlichen Parkraums vorwerfen. Oder anders ausgedrückt - Du möchtest Dir nur die Kosten für eine Garage oder privatem Stellplatz sparen.

ToxicWaste  17.07.2017, 18:07

Und deswegen parkt man alternativ auf einem Autobahnparkplatz?

OlafausNRW  17.07.2017, 18:07

Gesetzesquelle für deine Aussage ??

TheGrow  17.07.2017, 22:45
@OlafausNRW

Gesetzesquelle für deine Aussage ??

Japanische StVO, nach der man in Tokio ein Fahrzeug nur dann zulassen kann, wenn man einen Stellplatz nachweisen kann.

Vielleicht glaubt er ja, dieses japanische Gesetz gilt auch für Deutschland :-D

Hallo,

grundsätzlich darf man nur dort parken, wo dieses auch erlaubt ist.Also zum B. auf Parkplätzen.Ergibt sich aus deren Beschilderung keine Einschränkung, so kann man  theoretisch unbegrenzt parken.

Praktisch sollte man aber regelmäßig täglich sein Fahrzeug aufsuchen, da nicht nur wie bereits weiter unten angesprochen ,Diebstahl möglich ist sowie Vandalismus.

kabbes69  17.07.2017, 18:40

oder weil dort morgen absolutes Halteverbot aufgestellt wird, da der Platz nächste Woche wegen Bauarbeiten gesperrt werden soll. ;-)

Jein. Und dann braucht man da eine Bescheinigung um die Parkplätze zu nutzen. Der Ausweis alleine reicht da nicht. Auf dieser Bescheinigung muss glaube auch das Autokennzeichen stehen. Also du brauchst diese Bescheinigung, die du ins Auto legen kannst, da den Ausweis man nicht reinlegt. LG!