Wie lange darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Grund stehen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Fahrzeug darf NIE ohne Zulassung auf öffentlichem Gelände oder Parkplätzen stehen. Das Ordnungsamt toleriert in der Regel aber zwischen einer und vier Wochen (siehe roter Aufkleber auf der Windschutzscheibe). Danach wird kostenpflichtig abgeschleppt. Bei Parkraum-Not oder Falschparken gibt es aber keine Toleranz. Verschrottet wird aber nicht gleich, da gibt es längere Fristen. Zuerst wird die Kommune herausfinden wollen, wem das Fahrzeug gehört, um die Gebühren eintreiben zu können...

RoterTerrier  06.09.2020, 23:17

Naja, am Tag der Abmeldung darf das Fahrzeug ja noch bis 23:59:59 gefahren, also folglich auf öffentlichem Grund legal bewegt werden und eben sich dort auch befinden. Für alles darauf folgende siehe @wellspass's Kommentar

ein abgemeldetes und unversichertes KFZ hat auf öffentlichem Grund nichts zu suchen; das Abstellen ist daher nicht statthaft

hallo

aufgrund des fehlenden versicherungsschutzes gar nicht , sollte etwas passieren , kommst du in teufels küche

lege einen zettel rein , wird bis dann und dann abgeholt mit tel nr. dann funzt das in der regel

gruss mike

volker3329  16.06.2011, 09:48

was bitteschön soll da mit dem abgestellten Auto passieren? Glaubst du der Wagen macht alleine eine Spritztour? Wenn ein anderer reinfährt(währe schon ein sehr dummer Zufall)ist der Schuld.

maikel196  16.06.2011, 20:09
@volker3329

zu erst kommt ein bussgeld , dann entsorgt die stadt oder gemeinde , und du zahlst die zeche bis zu 10000€

fahrzeuge ohne versicherung dürfen nicht im öffentlichen strassenland abgestellt werden , da auch vom ruhenden verkehr gefährdungen aussgehen.

charles0308  17.06.2011, 08:21
@maikel196

Im ruhenden Verkehr besteht iaR auch keine Gefährdungshaftung ... so what?

maikel196  17.06.2011, 18:10
@charles0308

wenn du meinst , unglaublich was sich hier so schön geredet wird , tu es und lerne

Das darf es gar nicht. Allerdings würdest Du erst einen Aufkleber drauf vorfinden, auf dem Dir eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird. Die solltest Du einhalten.

charles0308  16.06.2011, 03:09

die unerlaubte Sondernutzung kann unabhängig davon dennoch zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen = Bußgeld

CharlesWaldorf  16.06.2011, 22:41
@charles0308

Das ist wohl wahr und sollt mit meinen Angaben zum Aufkleber auf keinen Fall ausgeschlossen werden. Ist wohl auch der Regelfall parallel zur Aufforderung, den Schrott zu entfernen.