Darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug überführen?

7 Antworten

Hallo liebe/r Gernotshagen96,

seit dem 1. Abril 2015 ist eine Änderung erfolgt - siehe hierzu den Link:

www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html

wie z.B.: Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Gruß siola55

Hi,

klar mit einer Tageszulassung (rote Nummer) oder auf einem PKW-Hänger.

Fraganti  12.06.2015, 17:10

Eine Tageszulassung ist etwas, das Händler machen. Es ist eine normale Zulassung, die noch am selben Tag  wieder abgemeldet wird. Eine Zulassung ohne gültige HU ist gar nicht möglich. 

Die "rote Nummer" ist entweder ein 06er Händlerüberführungskennzeichen für dessen Zuteilung du ein gewerbetreibender des KFZ-Bereichs sein musst oder das 07er "Sammlerkennzeichen" für dessen Zuteilung wieder eine gültige HU des Fahrzeugs Voraussetzung ist. 

herja  12.06.2015, 17:36
@Fraganti

Danke für die Info, dann bleibt also nur noch der Hänger.

Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs

Wurde der Gebrauchtwagen vom Besitzer schon abgemeldet, bleiben dem Käufer zwei Möglichkeiten für die Überführung: 

Wenn Sie nicht weit vom Kaufort entfernt wohnen, können Sie sich vom Verkäufer alle notwendigen Fahrzeugpapiere geben lassen und das Fahrzeug bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden. 

Befindet sich der Standort des Fahrzeugs in weiterer Entfernung, besteht die Möglichkeit der Fahrzeugüberführung mit einem Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, beantragen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie bereits vorher eine entsprechende Versicherung für das Kennzeichen beantragen, da diese für die Ausstellung erforderlich ist. Das Kurzzeitkennzeichen kann für die Dauer von 5 Tagen verwendet werden, da nach Ablauf dieser Frist die Gültigkeit automatisch erlischt.

http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/gebrauchtwagen-zulassung

Gernotshagen96 
Fragesteller
 12.06.2015, 16:58

okke, vielen Dank für die Antwort

Fraganti  12.06.2015, 16:59

Möglichkeit 1 entfällt, denn du kannst kein Fahrzeug ohne gültige HU anmelden. 

Möglichkeit 2 ist veraltet. Mit dem Kurzzeitkennzeichen brauchst du  jetzt a) einen gültigen HU Bericht oder b) darfst damit zur nächsten Prüfstelle fahren (maximal angrenzender Landkreis) und eine HU machen lassen. 

TransalpTom  12.06.2015, 18:34
@Fraganti

Die Antwort von Fraganti ist nur teilweise richtig:

Möglichkeit 2:  Für das Kurzzeitkennzeichen (zur uneingeschränkten Nutzung z.B. Überführungsfahrt) benötigst Du eine gültige HU. Wenn man keine gültige HU hat, bekommt man es trotzdem , allerdings staht dann in dem Schein die Auflagen ,daß man nur Fahrten zur hU und zur Werkstatt im ausgebenden Bezirk und dem Rand des Nachbarbezirks durchführen darf, ist die HU dann bestanden, ist der H bericht für die Restlaufzeit mitzuführen, um die Beschränkung aufzuheben.

Fraganti  12.06.2015, 20:32
@TransalpTom

Ließ meinen Kommentar noch mal, dort steht genau das. 

siola55  12.06.2015, 19:53

Wenn Sie nicht weit vom Kaufort entfernt wohnen, können Sie sich vom Verkäufer alle notwendigen Fahrzeugpapiere geben lassen und das Fahrzeug bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle anmelden.

Geht leider nicht, da ohne gültigen TÜV  bzw. ohne gültige HU- u. AU-Prüfberichte kein Auto zugelassen wird!!!

Ja, der Händler kann das mit seinen roten Überführungskennzeichen dorthin fahren. 

Wenn der nicht will...sollte man drüber nachdenken, ob man das Fahrzeug überhaupt kauft. 

Aber wenn man es dann doch kauft: Kurzzeitkennzeichen. 

Sieht so aus: 

http://www.fahren-lernen.de/Portals/0/Inhalte/Z70209.jpg

Nummer beginnt mit "04", gelbes Feld am Ende. 

Da gibt es eine Neuregelung seit 1. April. Damit darfst du nur zur HU Prüfstelle fahren (innerhalb des Landkreises oder angrenzend), wenn das Fahrzeug keine gültige HU besitzt. Vor dem 1. April 2015 durfte man damit 5 Tage lang rumfahren, auch ohne HU. 

Ein abgemeldetes unversichertes Fahrzeug darf nicht überführt werden. Es bedarf des Versicherungsschutzes. Den kann man aber bei jedem örtlichen Versicherer oder Autohändler erlangen.