Wie lange darf der Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen?

17 Antworten

Also, bei uns so lange, bis die Eltern es abholen. Da einige Schüler immer glauben, heute ist heute und morgen beginnt es neu zu zählen. Es ist auch nicht mein Auftrag, dem Kind den Gehörgang zu säubern. Alles ganz einfach und Hausordnung ist eben Hausordnung und die gilt auch für Schüler und das Fernsehen, das hat damit gar nichts zu tun. Alles ganz einfach und das nächste Zeugnis kommt bestimmt. Zudem gibt es einen Klassensprecher, der in diesen Fällen immer wieder und immer wieder gerne vermittelt.

Die Schulordnung hättest du eher bedenken sollen - geh zu eurem Schulleiter, wenn du in Erfahrung bringen willst, wie lange der Lehrer das ausgeschaltete Handy verwahren darf. In deine Privatsphäre greift er übrigens nur ein, wenn er in deinem Handy rumstöbert.

Schreiberlilli  20.02.2012, 00:22

Soweit ich mich erinnern kann (siehe meine Antwort), darf die Schulordnung solche Sachen gar nicht so weitreichend regeln. Es darf zwar verboten sein, das Handy auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zu nutzen. Aber die Schulordnung darf nicht bestimmen, was nach Schulschluss und nach Verlassen des Schulgeländes geschieht. Demnach muss das Handy nach Schulschluss wieder rausgegeben werden. Aber es abzunehmen und zu behalten, solange der Schüler in der Schule ist, ist in Ordnung. Wenn das Handy darüberhinaus einbehalten wird, greift man in Privatangelegenheiten ein.

Wenn man auf eine Schule geht, muss man ja am Anfang so einen Zettel mit bestimmten Regelungen unterschreiben. Auf diesem Zettel dürfte auch stehen, welche Maßnahmen für welchen Zeitraum die Lehrer ergreifen dürfen.

lapatata  20.02.2012, 11:41

Diesen "Zettel" gibt es vielleicht in Deiner Schule. Das heißt aber nicht, dass es den auf jeder deutschen Schule gibt.

Ich hatte letztens einen Link zu einer entsprechenden Fernsehsendung gesehen, finde ihn aber leider jetzt auf Anhieb nicht. Vielleicht googelst Du mal selber danach. Jedenfalls hat das Thema schon einige Leute beschäftigt. Ich erinnere mich an ein paar Fakten aus dieser Sendung:

  • Der Schüler darf das Handy mit sich führen, muss es aber auf dem Schulgelände aus lassen. Es ist nicht erlaubt, den Schülern das Mitführen des Handys zu untersagen.

  • Ein Lehrer darf dem Schüler das Handy beim Verstoß gegen die Regel abnehmen, ist aber verpflichtet, es nach dem Ende der Schulzeit wieder rauszugeben. Es ist ihm nicht erlaubt, das Handy länger einzubehalten. Bevor der Schüler dem Lehrer das Handy übergibt, muss/darf der Schüler das Handy ausmachen.

  • Ein Lehrer oder die Schulleitung kann die Eltern des Schülers in die Schule bestellen, damit diese (oder ein Elternteil) das Handy dort abholen. Das sollte aber nur in Ausnahmefällen, etwa bei Wiederholungstätern, geschehen.

  • Volljährige Schüler können ihre Angelegenheit selber regeln. Hier brauchen die Eltern nicht erscheinen.

Schreiberlilli  20.02.2012, 00:17

Ich erinnere mich noch an eine Begründung. Sinngemäß ging es darum, dass das Mitführen einen Handys in der heutigen normal ist. Eltern und Schüler verlassen sich darauf, miteinander kommunizieren zu können. Wenn die Eltern plötzlich ihr Kind nicht mehr erreichen können oder es seine Eltern nicht, machen die sich evtl. Sorgen. Nur mal als Beispiel. Aber genau weiß ich es auch nicht mehr.

schleudermaxe  20.02.2012, 17:02
@Schreiberlilli

Das ist dann ja so wie Kaugummi kauen. Tag und Nacht und zwischendurch.

Handy abnehmen ist ja sowieso so eine Sache.... Ich persönlich finde das geht gar nicht!! Das ist DEIN Eigentum das du dir von DEINEM Geld gekauft hast. Ob und wie lange dir das Handy weggenommen werden darf ist von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule unterschiedlich. Tipp: Das nächste mal dem Lehrer das Handy einfach nicht geben; Was soll er da machen!? Zum Schuldirektor gehen?(der der gibt dir das Handy sowieso zu 95% gleich wieder zurück!). Ansonsten kannst du das handy zurückfordern um deine Eltern o.ä. anzurufen, denn wenn du unter 18 bist darfst du gesetzlich immer Kontakt zu deinen Eltern o.ä. haben und über 18 darfst du jemanden wie z.B. die Polizei o.ä. Kontaktieren. Gehe mit deinen Eltern ,etv. mit einem vertrauenslehrer o.ä. zu dem Direktor und reiche eine SCHRIFTLICHE Beschwerde ein. Viel Erfolg :)