Wie kann man eine Polizeiaussage als Beschuldigter zurückziehen

6 Antworten

Hallo. Deine Aussage kannst Du nicht ungeschehen machen. Sie ist nun Bestandteil der Strafakte/Ermittlungsakte und ein Beweismittel.

Zur Verwertbarkeit: Eine polizeiliche Vernehmung ist gerichtsverwertbar, wenn die Polizei alle Vorgaben aus der StPO eingehalten hat. Die maßgebliche Norm hierfür sind die § § 136, 163 StPO.

Solltest Du in der Beweisaufnahme der (späteren) Hauptverhandlung entweder die Aussage verweigern, oder etwas komplett anderes aussagen, wird das Vernehmungsprotokoll herangezogen. Auch können die Vernehmungsbeamten als Zeugen geladen werden. Der Richter entscheidet dann abschließend über die Beweiserheblichkeit der polizeilichen Vernehmung. (Beweiserhebungsverbot/Beweisverwertungsverbot)

u.a hier nachzulesen: http://www.ja-aktuell.de/cms/website.php?id=/de/studium_referendariat/klausuren-lernbeitraege/beschuldigtenvernehmung-im-strafverfahren.htm

oder auch hier: burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zapf22s377.htm#III3a

prinzipiell darfst du bei der polizei luegen wie gedruckt, solange es nicht unter eid geschied. Die Polizei nimmt alles nur auf und schickt es ein zum staatanwalt. Er entscheidet dann ob anklage erhoben wird oder nicht. Wenn du also deine aussage aendern willst dann kannst du es einfach tun. Sag einfach dir ist noch was eingefallen oder sagt du hattest angst die warheit zu sagen, je nachdem worum es geht. Er wird es aufschreiben und dem staatsanwalt weitergeben. Ob er dann verlangt das du unter eid aussagst liegt an ihm.

Wegatzy 
Fragesteller
 31.01.2013, 02:56

Danke für deine Antwort aber meine Frage war ja ob ich die Aussage zurückziehen kann als Beschuldigter

grassiva  31.01.2013, 03:03
@Wegatzy

zurueckziehen ist nicht moeglich wenn sie schon beim staatsanwalt vorliegt. Macht aber auch keinen sinn, weil du must sowio eine aussage machen die zum staatsanwalt kommt. Weil er muss entscheiden ob er anklage erhebt oder nicht. Ob du eine aussage zurueckziehst oder nicht dann musst du sowio eine neue aussage machen machen. Also alles was du machen kannst ist sie abaendern

Wegatzy 
Fragesteller
 31.01.2013, 03:18
@grassiva

Ok. Vielen Dank

JotEs  31.01.2013, 06:05
@grassiva

Als Beschuldigter muss man überhaupt keine Aussage machen, weder bei der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft, noch vor Gericht.

Die polizeiliche Aussage ist nicht entscheidend. Was zählt ist vor Gericht und als Beschuldigter steht dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, von dem man immer Gebrauch machen sollte, es sei denn dein Anwalt rät dir gegenteiliges.

Als Beschuldigter, der seine Aussge bei der Polizei gemacht und unterschrieben hat. kannst Du nichts mehr zurueckziehen, das ginge moeglicherweise nur mit dem Einverstaendnis des Geschaedigten,oder eben bei der Hauptverhandlung, wenn es dazu kommt.

Yanko B.

Gar nicht mehr. Du hast unterschrieben und dich entschieden. Hättest ja gar nicht hingehen brauchen, das ist dein Problem. Vorher nachdenken.