Ich bin als Zeuge bei der Polizei vorgeladen, muss ich hingehen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

seit Juni 2017 musst du einer Zeugenladung bei der Polizei folgen, solange diese im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt - also quasi immer, da ich mir als polizeilicher Sachbearbeiter diesen Auftrag telefonisch einholen kann, dauert ca. 30 Sekunden.

Herzlichen Glückwunsch, dass du die Frage mit einem Wissenstand beantwortet hast, der komplett veraltet und somit falsch ist.

Bisher musste eine Person einer Vorladung der Polizei weder als Zeuge noch als Beschuldigter folgen. Es stand jedem frei, ob er bei der Polizei erscheinen und mit den Beamten sprechen oder gegebenenfalls erst einen Anwalt kontaktieren wollte. Die Handlungsempfehlung ist dabei eindeutig –
Durch die Gesetzesänderung ist das Ignorieren einer Vorladung der Polizei nun nicht mehr so einfach möglich. Mussten Zeugen bisher nur der Ladung des Gerichts (und selten „der Staatsanwaltschaft“) folgen, trifft diese Pflicht nun auch bei der Polizei zu.

Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/vorladung-der-polizei-zeugen-muessen-zukuenftig-erscheinen/

Anruf ist tatsächlich eher ungewöhnlich, ich lade meine Zeugen immer per Brief vor, die Form ist aber nicht vorgeschrieben...

Da du minderjährig bist, hast du ein Anrecht darauf, dass deine Erziehungsberechtigten bei der Vernehmung anwesend sind. Diese werden aber auch vom zuständigen Sachbearbeiter über den Vernehmungstermin gesondert informiert.

Eine Aussage verweigern kannst du als Zeuge zunächst einmal nicht, du unterliegst der Wahrheits-, und Aussagepflicht. ABER: Du musst dich nicht selber belasten, auch nicht wenn du strafunmündig bist und du musst nicht gegen Verwandte von dir aussagen. Gegenüber Freunden hast du jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Also: Mit den Eltern hingehen, dir die Fragen anhören und NICHTS sagen, was dich selber belastet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend.

Im Klartext:

  1. Du bist verpflichtet der polizeilichen (Polizisten sind die im Gesetz angeführten Ermittlungspersonen) Vorladung Folge zu leisten und
  2. Du bist auch verpflichtet zur Sache auszusagen

Ein Recht zu schweigen hättest Du nur, wenn Du Dich selber belasten würdest oder einer Deiner Angehörigen Beschuldigter ist oder Du einen Angehörigen belasten würdest.

Cuarroc2 
Fragesteller
 06.06.2019, 20:56

Ich würde mich selbst belasten, wenn ich über 14 wäre hätte ich eine Anzeige.

MintOS  06.06.2019, 20:57

Erst schreibst Staatsanwalt und dann Polizei.

Wenn die Polizei einen vorläd, kann man sich abmelden und muss net kommen.

Nutzer3222  06.06.2019, 20:58
@MintOS

Die Einschränkung, dass es eines Auftrags der Staatsanwaltschaft zu einer solchen Ladung bedarf, wird man in der Praxis voraussichtlich getrost vernachlässigen können. Der Gesetzestext wurde hier derart vage abgefasst, dass zu erwarten ist, dass an eine Konkretisierung der „Auftragslage“ keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Schließlich ist der erklärte Zweck der Gesetzesänderung ja auch die „effektivere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ … Auch dürfte es in Zeiten moderner Kommunikationsmittel nicht mit allzu großem Aufwand für die Polizei verbunden sein, einen benötigten Auftrag bei ihrer Staatsanwaltschaft anzufordern.

MintOS  06.06.2019, 21:02
@Nutzer3222

Ja also bestätigst du meine aussage

Libralum2000  06.06.2019, 21:04
@MintOS

Du musst gehen. Wenn du vorgeladen wirst von der Polizei (egal wie) muss man gehen. Aber speziell das die Polizei nicht seine Eltern kontaktiert hat

Dommie1306  07.06.2019, 07:56
@MintOS

Kann man seit 2017 nicht mehr...

Frag auf jeden Fall deine Eltern um Rat! Auch wenn es Ärger bedeutet.
Und sei ehrlich, ihnen gegenüber.



Im Zweifel auf jeden Fall mit dem Anwalt absprechen, wenn du dich oder einen Freund belasten könntest.
Es besteht in deinem Alter zumindest die Chance, nicht Aussagen zu müssen.
Musst dich diesbezüglich mal informieren.

Theoretisch musst du eine Aussage machen. Allerdings bist du mit 13 nicht strafmündig weswegen dich niemand dafür bestrafen kann, wenn du nicht aussagt.

Eine Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei erhält man regelmäßig schriftlich mir der entsprechenden Belehrung ,dass man dann und dann da und da bei "Hauptwachtmeister Pumuckel" am xx, um 00.00 Uhr in Zimmer abc zu erscheinen hat. Mit entsprechender Rechtsbelehrung, welche Folgen es hat wenn man den Termin nicht wahrnimmt.

Hinzu kommt, dass diese Vorladung an Deine Eltern ergeht, da Du zum einen Minderjährig und zudem auch nicht strafmündig bist.

Fazit - ich halte den Anruf für Fake.