Wie kann ich preiswert die Bilanz für meine UG erstellen ?

4 Antworten

Warnung: Zu meinen, dass man auf Grund einer vorliegenden BWA eine Bilanz aufstellen könne, hat in mindestens 98% aller Fälle keine Ahnung! Die restlichen 2% haben wenigstens § 4 Abs. 1 EStG verstanden.

Die Warnung an Dich ist ernst gemeint. Die imaginären 2% haben (wie ich selber) einen verschrobenen Humor und grinsen jetzt.

Wenn Dein Steuerberater Dir zu teuer erscheinen sollte, dann möchte ich Dir ein paar interne Hinweise aus Sicht eines ehemaligen Mitarbeiters mehrerer StBerInnen geben.

Dann eine Alternative nennen. Aber auch den Hinweis auf Risiken geben. Nachteile sollte man auch nicht verschlucken. Und wenn es auch für mich persönlich ein Nachteil ist: Den Rat geben, den Steuerberater weiter mit Erbringung der Aufgaben zu betrauen.

Angefangen mit Buchhaltungsgebühren: Die reine Erstellung von Buchführungen ist in vielen Kanzleien nicht oder nur mit unwesentlichen Überschüssen verbunden.

Dies wird in der Regel auf dem Rücken der reinen Buchhaltungskräfte ausgetragen. Weil auch bei denen das Gehalt aus den verdienten Gebühren berechnet wird.

In ganz wenigen Kanzleien wird zwischen Buchführung und Abschluss kein Unterschied gemacht und es werden Buchführung und Abschluss von der gleichen Person erstellt. Oder um eine bessere Qualität zu erreichen, werden die Aufgaben zwar weiter getrennt.

Bedeutet in der Praxis, dass jemand in etwa der Höhe der eigenen Buchführungsumsätze andere Mandate für den Abschluss gegeben werden.

Wobei diese Form der Leistungserbring eigentlich verlangt, dass ein höherer Kostenanteil im Bereich Fortbildung entsteht. Kann man als Chef alles sehr gut steuern, würde dieses Modell auch immer wieder gerade aus Qualitätsgesichtspunkten empfehlen.

Nur ist diese Aufgabenteilung bei MitarbeiterInnen häufig sehr unbeliebt. Da es zwischen Buchhaltung und Abschluss eine Art Mentalitätswechsel in der Arbeitserstellung gibt. Daher ist das nicht allgemein umsetzbar.

Mandate müssen aus Sicht einer Kanzlei daher die kompletten Aufgaben übertragen, da sie sonst kaum wirtschaftlich betreut werden können. Die Wahrnehmung unwirtschaftlicher Aufträge führt dahin, was kein Kunde haben sollen wollte.

Anbieter die im "Dumping-Bereich" Leistungen anbieten arbeiten eigentlich immer an der Schnittstelle zur "Pleite". Ich möchte hier keinen Steuerberater angreifen, dem möglichst geringe Gebühren seiner Kunden ein Anliegen ist. Er wird allerdings irgendwann die Führung der Kanzlei verändern.

Wobei ein scheinbarer Wohlstand dadurch generiert wird, dass eine hohe Arbeitsverdichtung gefahren wird. Wöchentliche unbezahlte Überstunden sind in solchen Unternehmen oft die Regel. Nur durch die Festlegung der umsatzabhängigen Gehälter bieten hier einen kleinen Ausgleich.

Einen anderen Weg kann man als Mandant/Kunde gehen. Man beauftragt eineN BuchführungshelferIn. Die Buchführungsgebühren liegen in der Regel unterhalb denen von Steuerberatungsbüros.

Diesen Kostenvorteil bezahlt der Kunde allerdings auch. An zwei Stellen: Oft ist die Qualität von diesen Büros nicht so gut. Bedeutet man sollte dahin nur mit absolut steuerlich unauffälligen Sachverhalten gehen.

Allerdings auch hier das Problem: Buchführungshilfebüros gehen über die Masse der Kunden. Was ähnlich wie bei Steuerberatern zu einer chronischen Überlastung führt. Stress auf Dauer ist nun einmal ungesund.

Das Buchführungshilfebüro darf keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Dieses muss dann entweder durch Kunden selbst erledigt werden oder wieder ein Steuerberater muss damit beauftragt werden.

Zu der Selbsterstellung will ich zwei Dinge sagen: Ich bin immer froh, wenn UnternehmerInnen sich möglichst gut mit ihren Zahlen auskennen. Aber die Erstellung der Voranmeldungen ist auch zeitaufwendig. Wenn die nicht durch ohnehin geführte Aufzeichnungen mit wenig Aufwand selbst erstellt werden können.

In aller Regel ist dieses allerdings eine Verhinderung von Arbeitszeit im Kerngeschäft der Unternehmen. Die sollte eigentlich wirtschaftlicher, als durch die Erledigung steuerlicher Pflichten erledigt werden können.

BuchführungshelferInnen haben die rechtliche Möglichkeit mit Steuerberatern zu kooperieren. Im Ergebnis reichen sie fertige Bilanz-, Berichts- und Erklärungsentwürfe beim kooperierenden Steuerberater ein.

Da findet dann eine zweite Prüfung statt. Was ich aus Gründen der Qualität für richtig und gut halte. Gerade durch die nicht so enge Verbindung wie zwischen StB und Belegschaftsmitglied findet m.E. sogar eine bessere Überprüfung der Arbeit statt.

Dafür muss man als Buchführungshelfer aber erst einmal einen Steuerberater finden. Erstmal, dass der von seinem Berufsethos her so arbeitet. Zweitens, dass ein Berater überhaupt bereit ist, solche Kooperationen zu übernehmen.

Schließlich fördert er hier einen indirekten Konkurrenten.

Erlaube mir - weil es mir gerade einfällt - einen Einschub zu den Buchführungskosten. Ich habe vor einiger Zeit einen Auftrag für die Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle übernommen. Bei der Auftragsübernahme stand nicht fest, ob ich die Gebühren der vorher beauftragten Steuerberatungskanzlei unterbieten können werde.

Allerdings waren vorher so viele Fehler in den recht komplexen zu kontierenden Abrechnungen gewesen, dass das für die Auftragserteilung eine ungeordnete Rolle spielte. Geschafft habe ich es trotzdem, aber das bringt mich zu dem letzten Thema.

Qualität hat wie überall seinen Preis. Wer billig kauft, kauft in aller Regel doppelt. Es hat also in meinen vielen Branchen-Jahren schon Situationen gegeben (alle Erlebnisse aus meiner Zeit in Steuerberatungskanzleien), wo man Buchführungen übernommen hat und diese tatsächlich nicht mehr durch Berichtigungen auf den Stand der Ereignisse zu bringen waren.

Gründe das die Situation so waren gibt es viele. Deshalb müssen die Leistungserbringer nicht dumm gewesen sein. Es kann auch mal dumm gelaufen sein. Arbeit vom Anspruch oder Zeitaufwand unterschätzt wäre nur zwei weitere mögliche Quellen.

Man hat also immer das Risiko, dass man Buchführungsgebühren doppelt bezahlen kann.

Ich möchte Dir aus der Erfahrung mit Mandanten raten: Belasse den Auftrag bei dem Steuerberater. Die scheinbar hohen Gebühren sind für Dich vielleicht viel Geld. Doch allein die Zeitersparnis sollte eigentlich zu folgendem führen:

In der Zeit, die Du normal für die Buchführung- und Abschlusserstellung benötigst, solltest Du im Minimum so viel Rohgewinn erwirtschaften, dass der Dienstleister (locker) bezahlt ist.

Wenn das nicht der Fall ist, dann hast Du ein viel größeres Problem! Dann empfehle ich Dir nämlich, mich tatsächlich zu kontaktieren. Und zwar weil Du eine Unternehmensberatung brauchst. Beratungsbedarf: Wie wird das Unternehmen in einen wirtschaftlichen Bereich geführt.

Ursachen wären nach aller Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichsten Bereichen. Übrigens habe ich tatsächlich schon einige Unternehmen in diesen Bereichen gehabt. Die konnten hinterher natürlich nicht nur einen Steuerberater bezahlen, sondern ärgerten sich noch viel mehr über die vorher entgangenen Gewinne.

Also sowohl Unternehmensberatung wie Steuerberatung können sich lohnen. Man muss eben die richtigen Anbieter finden. Und man darf sich als UnternehmerIn nicht in falsche Entscheidungen verwickeln.

Hoffe Dir eine gute Entscheidungsgrundlage geliefert zu haben. Viel Erfolg!

Mit der BWA alleine kann man in der Regel keine Bilanz erstellen, dazu brauchst du noch eine Summen- und Saldenliste, auf der sind auch die Bilanzkonten aufgeführt  - in der BWA sind lediglich Erfolgskonten aufgelistet. Zur Bilanzerstellung braucht man eigentlich keine besondere Software, dazu reicht ein Tabellenprogramm wie Excel bzw. Calc (Libreoffice) Libreoffice ist kostenlos.  Zur Gliederung der Bilanz nimmt man sich § 266 HGB, zur Gliederung der GuV nimmt man sich § 275 HGB her. 

Ob die Abschlussbuchungen durchgeführt wurden, musst du ja wissen, wenn nicht musst du diese noch durchführen (Abschreibungen, priv. Kfz-Nutzung, Inventur, Gewerbesteuerrückstellung, Bewirtungskosten 70 %  usw.....).

Also traue dich, wenn es nicht gelingt kannst du dich ja melden.

Du meinst so ein Programm, wo man nur die Summen und Salden eingibt und dann einfach auf den Knopf drückt, um eine Bilanz auszugeben? So für Anfänger, die keine Ahnung von Handelsrecht haben? Am besten noch mit Automatik für die Ermittlung des steuerbilanziellen Ergebnisses? Und dann noch ein kompatibles Tool für die Ermittlung der richtigen körper- und gewerbesteuerrechtlichen Ergebnisse? Und so nebenbei die automatische Befüllung der Umsatzsteuererklärung? Last but not least - gleich noch die elektronische Übermittlung an Bundesanzeiger und Finanzbehörden (gesetzliche Pflicht)?

Nee - tut mir leid, kenn ich nicht.

Bist Du denn überhaupt verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen?

Wenn ja, empfehle ich dringend, einen Buchhaltungskurs an einer Abendschule zu belegen.

Wenn nein, mach die einfache EÜR; dafür gibt es kostenlose Software. Kann man auf Wunsch sogar mit einer einfachen Tabellenkalkulation erstellen.

wurzlsepp668  01.03.2016, 14:31

ähm, eine UG ist eine Kapitalgesellschaft und somit BilanzierungsPFLICHTIG kraft Gesetz ....

DrStrosmajer  01.03.2016, 14:32
@wurzlsepp668

Örks - hab ich überlesen. Du hast natürlich recht.

wurzlsepp668  01.03.2016, 14:35
@DrStrosmajer

i kum aus Bayern, mia ham IMMER recht ..............

wfwbinder  01.03.2016, 14:59
@wurzlsepp668

§ 1 Bayern haben immer Recht.

§ 2 Sollte ein Bayer mal kein Recht haben, ist gem. § 1 fortzufahren.