Abschließende Prüfung des Elterngeldes bei Selbstständigem?
Liebe Leute - eine Frage: Bin selbstständig und habe Elterngeld bezogen - nun wird das abschließend geprüft - soweit so gut - nun aber taucht ein riesen Problem auf, da meine Bearbeitern eine Einnahme-Überschuß Rechnung von mir möchte und sich mit meiner - vom Steuerberater angefertigten - BWA nicht zufrieden gibt. Folgende Frage: Weiß jemand ob sie dazu berechtigt ist? ImNEtz habe ich gefunden, daß entweder Bilanz oder BWA zum Beleg genügen - kann mir evtl. jemand mit Paragrafen weiter helfen? Ich habe ganz stark den Eindruck das die Frau sich nicht mit der BWA auseinandersetzen möchte und es sicht einfach macht, indem sie sagt, BWA wäre nicht ausreichend. Für Hilfe bin ich schon im Voraus unendlich dankbar. Beste Grüße an alle :)
1 Antwort
Die Antwort kannst du in § 2d BEEG nachlesen: Entweder liegt bereits eine ESt-Veranlagung vor, also ein Bescheid, dem der Gewinn zu entnehmen ist, oder es muss eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorgelegt werden. Eine BWA erfüllt diese Ansprüche nicht, da sie ja nur ein vorläufiges Ergebnis darstellt.
Im §3 Abs. 4 EStG ist die Einnahmen-Überschussrechnung geregelt. Das Problem an der BWA ist, wie schon geschrieben, dass diese vorläufig ist und sich das Ergebnis noch ändern wird. Wenn es eine abschließende Prüfung sein soll, brauchts natürlich auch endgültiger Grundlagen.
Hallo herzlichen Dank für die Antwort - aber geht es nicht um den Gewinn der Monate in denen Elterngeld bezogen wird - um abzugsfrei Elterngeld bewilligt zu bekommen, darf doch an sich nur in dieser Zeit kein Gewinn erwirtschaftet werden (in meinem Fall Sep.2014 bis Mai 2015) - und das geht aus der BWA hervor ... bedeutet $4 Abs. 3 EStG ausschließlich Einnahmen Überschuß Rechnung? Hatte an anderer Stelle wie gesagt gelesen entweder Einkommensteuerbescheid sofern dieser noch nicht vorzulegen ist Bilanz, EinnahmenÜberschuß Rechnung oder BWA -- Danke nochmal