Abschließende Prüfung des Elterngeldes bei Selbstständigem?

1 Antwort

Die Antwort kannst du in § 2d BEEG nachlesen: Entweder liegt bereits eine ESt-Veranlagung vor, also ein Bescheid, dem der Gewinn zu entnehmen ist, oder es muss eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorgelegt werden. Eine BWA erfüllt diese Ansprüche nicht, da sie ja nur ein vorläufiges Ergebnis darstellt.

mnadust 
Fragesteller
 23.07.2015, 00:07

Hallo herzlichen Dank für die Antwort - aber geht es nicht um den Gewinn der Monate in denen Elterngeld bezogen wird - um abzugsfrei Elterngeld bewilligt zu bekommen, darf doch an sich nur in dieser Zeit kein Gewinn erwirtschaftet werden (in meinem Fall Sep.2014 bis Mai 2015) - und das geht aus der BWA hervor ... bedeutet $4 Abs. 3 EStG ausschließlich Einnahmen Überschuß Rechnung? Hatte an anderer Stelle wie gesagt gelesen entweder Einkommensteuerbescheid sofern dieser noch nicht vorzulegen ist Bilanz, EinnahmenÜberschuß Rechnung oder BWA -- Danke nochmal

MenschMitPlan  24.07.2015, 09:26
@mnadust

Im §3 Abs. 4 EStG ist die Einnahmen-Überschussrechnung geregelt. Das Problem an der BWA ist, wie schon geschrieben, dass diese vorläufig ist und sich das Ergebnis noch ändern wird. Wenn es eine abschließende Prüfung sein soll, brauchts natürlich auch endgültiger Grundlagen.