Wie hoch muss das Einkommen sein, wenn ein Ausländer unbefristeten Aufenthalt beantragt?

4 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es hängt von den Lebens-Umständen des Antragstellers ab und liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde. Für einen 3-Personen-Haushalt sollte zumindest der Verdiener schon in der Lage sein, zumindest den Lebensunterhalt für den gesamten Haushalt langfristig gesichert oberhalb der Sozial-Untergrenze zu finanzieren.

Die Aufenthaltstitel sind in dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz geregelt. Eine Voraussetzung ist in der Regel ein Einkommen, durch das der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 5 Absatz 1 Satz 1). Dies sollte daher hoch genug sein, um für den Gesamthaushalt nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Unbefristet ist die Niederlassungserlaubnis (§ 9). Dazu ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren erforderlich. Hoch qualifizierten Ausländern kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, dazu gehören insbesondere Spezialisten, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten (§ 19 Absatz 2 Satz 3). Diese beträgt im Jahr 2007 42750 Euro, das Doppelte sind 85500 Euro.

85.000 EUR pro Jahr. Es wird diskutiert, diesen Betrag zu senken. Da die Union eher dagegen ist, glaube ich aber nicht dass das passiert.

Muesste Einwanderungsbehoerde wissen.