Wie funktioniert das mit dem Unterhalt?

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Sobald Du die Vaterschaft anerkannt hast, bist Du unterhaltspflichtig - in erster Linie dem Kind.

Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig vom Alter des Kindes ("Altersstufe") und Deinem bereinigten Nettoeinkommen (durchschnittliches Netto zuzüglich ggf. anteilig Weihnachts-/Urlaubsgeld, Zulagen etc. ; und abzüglich "berufsbedingter Aufwendungen" von ca. 5%...)
Ablesen kannst Du die Höhe des "Bedarfs" des Kindes dann in der "Düsseldorfer Tabelle".
Von diesem Betrag kannst Du das Kindergeld zur Hälfte abziehen (184/2 Euro), da dieses beiden leiblichen Elternteilen zusteht.
Auf jeden Fall aber muss Dir der "Selbstbehalt" (gegenüber minderjährigen Kindern derzeit 1000 Euro) verbleiben für Deine eigenen Ausgaben (Nahrung, Miete, Strom....).

Solltest Du nach Abzug des Kindesunterhaltes noch "leistungsfähig" sein ( mehr als den "Selbstbehalt" gegenüber der Kindsmutter von 1100 Euro übrig haben...), so hätte auch die Kindsmutter selbst einen Unterhaltsanspruch ("Betreuungsunterhalt") bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Als leiblicher Vater hast Du ein Umgangsrecht mit dem Kind (Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern, BGB § 1684).
Du kannst auch mit der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ausüben - und somit alle relevanten Entscheidungen für das Kind mit ihr gemeinsam treffen (Kindergarten, Schule, Religion, medizinische Eingriffe etc...) .
Ist die Mutter dagegen, kannst Du als leiblicher Vater dieses Mitsorgerecht beim Familiengericht beantragen und es darf Dir auch nicht verwehrt werden (auch gegen den Willen der Mutter), wenn das Kindswohl nicht gefährdet ist....

Somit hast Du die Möglichkeit, nicht nur ein "Zahlvater" zu sein, sondern das Heranwachsen des Kindes bewusst mitzuerleben und mit zu gestalten - auch wenn Du es eigentlich nicht so geplant hattest....

Okay, dass die Sache dumm war, wirst du selbst wissen. Passiert aber....und von daher:

  • Würde ich die Vaterschaft erstmal anzweifeln. Vielleicht hat sich ja auch ein anderer in der Dame gehen lassen. Keine Liebe, kein Kondom, keine Verhütung. Sie ist "hohl" oder zumindest "einfach", da lohnt es sich zu prüfen.

  • Jegendamt mit ins Boot nehmen.

  • Beratungsstelle aufsuchen

Viel Glück...

ArchEnema  14.07.2014, 21:43
Sie ist "hohl" oder zumindest "einfach"

Woher weißt du? Hattest du auch was mit ihr?

Was wird da auf mich zukommen?

Woher sollen wir denn das wissenß Unterhalt errechnet sich ua auch nach der Höhe des Einkommens des Pflichtigen. Die kennen wir nicht.

Hier kannst du sehen, wie viel Unterhalt dem Würmchen zusteht, wenn du der Vater bist:

http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Wenn du die Vaterschaft ohne weiteres anerkennst, dann ist ab dem Zeitpunkt der Geburt monatlich der Betrag zu zahlen. Die werdende Mutter erhält von dir auch Erziehungsunterhalt, weil sie ja nicht arbeiten gehen kann. Das gilt für 3 Jahre. Diesen Unterhalt muss die Mutter jedoch einfordern.

Wenn du die Vaterschaft nicht anerkennst, dann wird das Jugendamt einen Vaterschaftstest ansetzen (deren Kosten du auch übernehmen musst, wenn festgestellt wird, dass du der Vater bist).

Alle 2 Jahre kann die Mutter eine Unterhaltsanpassung verlangen, dazu musst du deine Einnahmen offenlegen, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann.

Wenn du der leibliche Vater des Kindes bist muß du ab der Geburt für das Kind Unterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Sie wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php Wenn du arbeites hast du einen Freibetrag von 1000 Euro im Monat. Die Betreuende Mutter hat einen Unterhaltsbedarf von 800 Euro, wenn so viel übrig bleibt. Wenn du dir nicht ganz sicher bist das du der Vater bist dann bestehe auf einen Vaterschaftstest, dann hast du Gewissheit. Weil ihr schon getrennt seid ist es schwierig eine Beziehung zu eurem Kind her zu stellen.