Wie bin ich als freiwilliger Helfer bei einem privaten Umzug im Falle eines Unfalls versichert?

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Für Ihnen selbst entstanden Personenschäden kommt für die Heilbehandlung Ihre Krankenversicherung auf. Entsteht Ihnen durch einen Unfall (!laut Definition IHRER privaten Unfallversicherung!) eine bleibende Invalidität, wird Ihre private Unfallversicherung eine Entschädigung leisten. Werde Sie von einem unbeteiligten Dritten geschädigt werden, hat dieser oder dessen Haftpflichtversicherung (wenn vorhanden) den entstandenen Schaden zu erstatten (siehe §823 BGB). Für Sie gilt das gleiche für einen Schaden, der einem Dritten von Ihnen im Rahmen der Umzugshilfe zugefügt wird. Ob und in welchem Rahmen Ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, hängt von Versicherungsbedingungen ab. Sind hier z.B. Gefälligkeitsschäden gedeckt. Per Definition Versicherungslexikon:

Gefälligkeitsschäden

Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, ( z. B. Umzugshilfe ) gleicht der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers den entstandenen Schaden auch dann aus, wenn keine gesetzliche Haftung besteht, weil dem Verursacher nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Versicherer legen hierbei eine Erstattungsobergrenze fest.

gar nicht, sofern kein Umzug in einen Neubau vorliegt. Da würde (weil es zum Bau dazugehört) die Bauherrenversicherung (Pflicht bei Neubau) evtl. greifen. Ansonsten ist es dein Privatvergnügen, wenn du einem Freund beim Umzug hilfst.

Unabhängig davon greifen natürlich deine privaten Versicherungen (z.B. Haftpflicht, wenn du etwas kaputt machst bzw. Unfall, wenn dir etwas passiert)!

DerHans  16.09.2010, 14:44

Was hat denn bei einem Neubau die Bauversicherung mit dem Um- oder Einzug zu tun???

benutzer27  16.09.2010, 21:38
@DerHans

Nicht die Bauversicherung, sondern die Bauherrenversicherung - die kommt für alles auf, was der Bauherr bis zur Nutzung zu verantworten hat. Und da man normalerweise vor der Nutzung umzieht, zählt das mit dazu (Grauzone). Zumindest sind Unfälle im Neubau versichert, also bist du schlimmstenfalls halt in der neuen Wohnung ausgerutscht und nicht in der alten....

Ontario  17.09.2010, 08:25
@benutzer27

benutzer27 Wenn ein Umzug stattfindet, greift auf gar keinen Fall die sog. Bauherrenversicherung. Diese Versicherung schliesst der Bauherr bei einem Neubau ab, um sich gegen Regressansprüche Geschädigter die am Bau tätig sind, abzusichern. Das trifft jedoch nicht auf Leute zu, welche in das Haus einziehen. Da greifen im Bedarfsfall andere Versicherungen und nicht die Bauherrenversicherung.

Es handelt sich bei Umzugshelfern rechtlich gesehen um ein sogenanntes "Gefälligkeitsverhältnis". Das bedeutet, daß die Helfer von der Haftung befreit sind, so lange sie nicht vorsätzlich oder seeehr grob fahrlässig etwas kaputt machen. Es ist das Risiko des Umziehenden, daß alles heile bleibt. Entsprechend haftet auch keine Privathaftpflicht, weil Du selbst ja gar nicht haftbar zu machen bist.

Anders sieht es aus, wenn Du Dein eigenes Eigentum (z.B. KFZ bei einem Verkehrsunfall) beschädigst. Hier haftest Du selbst, mußt Deinen eigenen Schaden also selbst bezahlen. Es gilt also der Grundsatz: Jeder trägt selbst das Risiko für sein Eigentum.

Für Schäden, die Du Dritten zufügst, haftet Deine Privathaftpflichversicherung. Für bleibende Körperschäden, die Du evtl. als Unfallfolge erleidest, kommt Deine private Unfallversicherung auf.