umzug schwerbehinderte

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  1. Zuständiges Amt: Leistungen vom Sozialamt gibt es nicht für erwerbsfähige Personen vor dem Rentenalter, sondern stattdessen Leistungen vom Jobcenter namens ALG II ("Hartz IV"). Hier müsste wohl die erwerbsgeminderte Mutter einen Antrag nach dem SGB XII stellen beim Sozialamt für sich, und der erwerbsfähige Sohn nach dem SGB II beim Jobcenter für sich.

  2. Lesitungsvoraussetzung: In beiden Fällen hängt die Leistung davon ab, was man so an Einkommen hat und an Vermögen.

  3. Umzugskosten: Gilt man nach Prüfung von 2. als bedürftig, als hilfebedürftig, wird geprüft, a) ob der Umzug nötig ist, b) ob man Leute kennt, die beim Umzug helfen können. Die kriegen dann meist eine Verpflegungspauschale von ca. 25,- pro Person und Tag, dazu gibt es eine Mietpritsche mit Sprit. Kann man glaubhaft machen, dass man solche netten Leute nicht kennt (frisch eingewandert nach Ostfriesland oder so), kriegt man einen Umzug per Spedition spendiert, meist nach Vorlage von drei Kostenvoranschlägen von drei Speditionen.

  4. Kaution: Eine Kaution kann als Darlehen gewährt werden, wenn man dringend eine neue Wohnung braucht und die Gefahr besteht, dass man ohne Kaution keine angemessene Wohnung findet in angemessener Zeit. Nicht aber, wenn der Wohnungsmarkt sehr entspannt ist - oder wenn man schon eine Wohnung hat.

  5. Renovierung: Falls man tatsächlich dem alten Vermieter vertraglich eine Renovierung schuldet, dann gehören diese Kosten zu den alten Wohnkosten. Wenn diese Wohnkosten im Monat der Renovierung so hoch sind, dass man Bedarf an ALG II hat bzw. an Sozialhilfe, dann kriegt man das Geld. Ebenso für eine Einzugsrenovierung, nur da halt als Teil der Umzugskosten bzw. Wohnungsbeschaffungskosten.

  6. Wenn ein Umzug als nötig anerkannt worden ist vom Amt, kann das Amt auch durch den Umzug nötige Doppelmieten übernehmen - wenn die sich nicht vermeiden lassen. Das kommt selten vor, aus organisatorischen Gründen aber manchmal doch einen Monat lang eine Doppelmiete.

Praktisch sieht es meist so aus: Jemand erfährt heute, dass er umziehen muss. Dann kündigt er fristgerecht, also meist zum Ende des Monats Juli. Findet er dann nur eine angemessene Wohnung, die er zum Anfang Juli anmieten kann, und sonst höchstens eine, die er zum Anfang September anmieten kann - dann übernimmt das Amt noch am ehesten die Doppelmiete für den Juli.

Sonst in der Regel nicht. Falls Mama aber umziehen muss zur pflegenden Tochter, weil der pflegenden Sohn wegzieht, kann die Lage anders aussehen. Aber Merkzeichen G heißt ja noch nicht Pflegestufe. Es kommt also immer auf den genauen Einzelfall an.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo. Man kann beim Sozialamt versuchen, ob die etwas zum Umzug zuschießen oder ganz übernehmen. Aber die alte Wohnung die müsst ihr Besenrein wie im Mietvertrag vorgeschrieben hinter lassen. Muss da etwas renoviert werden müsst ihr das selbst bezahlen und auch 3 Monate die Miete der Wohnung. Helfer werden auch nicht gestellt. Ihr werdet ja ein Umzugsunternehmen beauftragen wenn ihr es nicht selbst könnt. Einen Umzugswagen mieten ist viel billiger. Braucht ihr Helfer warum fragt ihr nicht die Nachbarn, Freunde? Sollte das Sozi zustimmen bezahlen sie nur die reinen Umzugskosten nicht die Helfer. Auch keine Kaution. Wäre ja noch schöner. Man lebt schon vom Staat aus welchem Grund auch immer und dann sollen die all das auch noch zahlen? Die kürzen nur noch. Mit ganz viel Glück bekommt ihr die Umzugskosten und das ist alles. Tamara

Und der Ausweis hilft da auch nichts. Kann sie sich selbst versorgen? Kochen, sich selbst waschen , anziehen, Frühstück machen? Alleine auf die Toilette gehen? Wenn nicht, dann kann man eine Pflegestufe beantragen. Dann wäre die Schwester die Betreuerin und bekäme bei Stufe 1 - 225 € im Monat. Bei Stufe 2 das doppelte.

"z .B umzugskosten, renovierungskosten, helfer für umzug, alte wohnung renovieren, kaution? können wir fristlos wohnung kündigen? wenn nicht wird das von sozialamt komplet bezahlt?"

Nein, das wird nicht bezahlt, ihr könnt aber die Kosten steuerlich geltend machen........ Fristlos kündigen ist auch nicht möglich, kündigt mit der üblichen 3- Monatsfrist.