Wie ändert sich der Unterhalt nach Heirat?

4 Antworten

Vielleicht wäre es noch wichtig zu sagen, dass beide berufstätig sind.

claudialeitert  19.11.2015, 19:30

der Unterhalt bleibt so . Ehe ändert daran nichts. Die Ehefrau müsste ihren Bedarf ja eh selbst decken. kinder gehen immer vor Ehepartner zumindest wenn sie privilegiert sind das heißt minderjährig oder in Schule oder Ausbildung.

DFgen  20.11.2015, 10:42
@claudialeitert

wenn sie privilegiert sind das heißt minderjährig oder in Schule oder Ausbildung.

Volljährige Kinder, die in der Ausbildung sind oder studieren, sind nicht mehr privilegiert.

Durch die Heirat selbst ändert sich nichts am Unterhalt für den Sohn, der Vater bleibt ihm weiterhin allein unterhaltspflichtig von seinem eigenen Einkommen.

Dieses Einkommen ändert sich auch nicht. Zwar könnte es sein, dass er - je nach Wahl der Steuerklassenkombination - erstmal mehr oder weniger Netto ausgezahlt bekommt, aber dann würde sein "tatsächliches" Einkommen durch den Lohnsteuerjahresausgleich ermittelt werden müssen, also sein Anteil am gemeinsamen ehelichen Einkommen "herausgerechnet" werden müssen.

Würde das Ehepaar die Steuerkombination 4/4 wählen, bekäme der Mann genauso viel Netto ausgezahlt, wie er es als Single mit der Steuerklasse 1 hatte.....

Er wird dir vermutlich weniger bezahlen müssen, da er seine neue Ehefrau ja mit ernähren muss. Wenn die Ehefrau kein Einkommen hat, wird der Selbstbehalt erhöht. Und davon gehe ich aus, wenn sich die Steuerklasse auf z. B. 3 ändert.

DFgen  20.11.2015, 10:38

Nein.

Das Einkommen der Frau oder ob sie überhaupt eins hat..., spielt keine Rolle beim Unterhalt für das Kind.

Die Ehefrau hat einen nachrangigen Unterhaltsanspruch an den Mann, er müsste bzw. könnte ihr erst Unterhalt gewähren, wenn der Anspruch seines leiblichen Kindes gedeckt ist.

Sollte sein Einkommen nur ausreichen für sich und sein Kind, müsste seine Ehefrau, wenn sie ihren eigenen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen abdecken kann, ggf. staatliche Unterstützung für sich selbst beanspruchen.

Die neue Frau weiß ja, worauf sie sich einlässt. Am Unterhaltsanspruch des Kindes ändert sich dadurch nichts. Ob er noch in der Lage ist, zu zahlen ist eine andere Frage.