Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?

2 Antworten

So wie Du das schilderst, kann ich mir den Erstattungsbescheid auch nicht so recht erklären- Du kannst neben dem ALG I durchaus eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausüben , solange sie weniger als 15 Wochenarbeitsstunden umfasst. Ich würde auch Widerspruch einlegen , der Sachverhalt wird dann von der unabhängigen Widerspruchsstelle geprüft.

Hallo, ich kann dir aus eigener Erfahrung nur Raten dich von einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Die machen auch gleich ein Schreiben an die Arge fertig. Alleine kann man sich gegen das Amt nur sehr schlecht durchsetzen.

kurZe4 
Fragesteller
 07.11.2016, 19:19

Es geht hier um die Arbeitsagentur nicht um das Jobcnter. Weißt du wo es solche Beratungsstellen gibt oder wer das anbietet? :)