Widerspruch gegen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit?
Hallo, ich habe einen Erstattungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, indem ich aufgefordert werde die erhaltenenen Leistungen von Februar und März 2016 zurück zu zahlen. Ich hatte damals zwei Jobs, bei meiner Haupttätigkeit lief der Zeitvertrag aus und somit blieb mir nur meine zweite Stelle. Beide Jobs waren sozialversicherungspflichtig, da die Firma meiner Zweitstelle keine geringfügigen Verträge abschließt. Jedoch war der zweite Job im Grunde eine geringfügige Beschäftigung, da ich ein Entgeld von 300-400€/Monat erziehlte. Dies habe ich der Arbeitsagentur zu keinem Zeitpunkt verschwiegen, da meine geleisteten Arbeitsstunden/Woche unter 15 Stunden betrugen, wurde ich als arbeitslos eingestuft. Meine Lohnbescheide, etc. lagen alle vor, weshalb ich mir das jetzt nicht erklären kann. Auf Nachfrage, ob ich mich beim Jobcenter melden und dort Leistungen beantragen muss, da ich ja von 300-400€ kaum aussreichend Geld für Miete, etc. hatte, wurde mir vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich Anspuch Arbeitslosengeld habe und dies über die Agentur für Arbeit beziehen werde. So bezog ich für zwei Monate Arbeitslosen Geld, bis ich meinen Vertrag Stundenmäßig aufstocken konnte um für mich selbst aufzukommen. Wie kann ich gegen diesen Erstattungsbescheid Widerspruch einlegen? Hat hier vielleicht jemand juristische Ratsschläge welche Gesetze oder Paragraphen ich im Widerspruchsschreiben anführen kann? Hat das Ganze Aussicht auf Erfolg?
Ich danke schon mal allen im vorraus für eure Antworten.
2 Antworten
So wie Du das schilderst, kann ich mir den Erstattungsbescheid auch nicht so recht erklären- Du kannst neben dem ALG I durchaus eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausüben , solange sie weniger als 15 Wochenarbeitsstunden umfasst. Ich würde auch Widerspruch einlegen , der Sachverhalt wird dann von der unabhängigen Widerspruchsstelle geprüft.
Hallo, ich kann dir aus eigener Erfahrung nur Raten dich von einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Die machen auch gleich ein Schreiben an die Arge fertig. Alleine kann man sich gegen das Amt nur sehr schlecht durchsetzen.
Es geht hier um die Arbeitsagentur nicht um das Jobcnter. Weißt du wo es solche Beratungsstellen gibt oder wer das anbietet? :)