WICHTIG! schulden bei mitbewohner, darf er mein zeug unterschlagen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In welchem Vertragsverhältnis stehst Du denn zu dem Mietbewohner?

Ist er Dein Vermieter?

Wenn ja kann er von seinem Viermieterpfandrecht Gebrauch machen.

Wenn nicht ist es schlicht Diebstahl.

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:30

er ist bzw war nur mein Mitbewohner.. wir haben den Mietvertrag zusammen unterschrieben... mehr nicht

anitari  25.02.2014, 18:35
@lolosini

Dann darf er nix pfänden von Dir. So einfach ist das.

Ich hoffe Du bist wirksam aus dem Mietertrag raus?

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:41
@anitari

nein eben nicht hab keinerlei kontakt zu Vermieterin nummer und Adresse will er mir nicht geben, und auf meinen teil des vetrags habe ich keinen zugang weil er in der Wohnung liegt´..

Havege  25.02.2014, 19:02
@lolosini

Geh mal zu euren Nachbarn, und frag dort nach den Kontaktdaten vom Vermieter.

Eventuell öffnet dieser dir auch die Wohnung, da du noch immer Mieter bist !

Außerdem solltest du darüber nachdenken dir einen Anwalt zu nehmen, oder ihn direkt Anzeigen wegen Unterschlagung.

Selbst ein Vermieter der dass Vermieterpfand in Anspruch nimmt dürfte in so einem Fall zB. Unterlagen nicht pfänden, und hätte diese heraus zu rücken.

Nemisis2010  25.02.2014, 19:04
@lolosini

Du könntest aber, da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, sowieso nicht allein kündigen und haftest deshalb immer noch gesamtschuldnerisch für Miete, Nebenkosten usw.

Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen oder der Vermieter und Dein Mitbewohner stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag zu. Rechtlich gibt es keine anderen Möglichkeiten!

Er kann aber nicht Deine Sache zurückhalten, sondern er muß sie Dir aushändigen, allerdings bleibst Du trotzdem weiter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haftbar.

ziege82  26.02.2014, 19:35
@Havege

ja wie kann er nur sein geld verlangen

sowas mach man nicht weil es lustig ist

Havege  12.03.2014, 05:02
@ziege82

Du bist ein kleiner lächerlicher Troll der wohl illegale Selbstjustiz toll findet. Armselig.

Klar kannst Du den Rechtsweg gehen, dann aber nicht darüber wundern wenn derjenige auch den Rechtsweg geht.

Wie wäre es einen Weg zu suchen so dass Du Deine dortigen Schulden abzahlen kannst ?
Und wenn Du ihm erstmal nur 100,-€ monatlich zurückzahlst, aber zeige den Willen Deine Schulden zu zahlen.

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:24

schon probiert für solche vorschläge ist er nicht zugänglich..:/ trotzdem danke.

Antitroll1234  25.02.2014, 18:28
@lolosini

Keine Möglichkeit bei Verwandten, Freunden, Bekannten das Geld für die 1- 2 Monate zu leihen, um damit erstmal mit Deinem damaligen Mitbewohner einen Schlussstrich zu ziehen ?

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:33
@Antitroll1234

nein leider nicht wirklich... hab schon in Erwägung gezogen einen Kredit zu nehmen allerdings würde mich das nur noch mehr in die schulden reißen :/

robespierre66  25.02.2014, 18:51
@lolosini

Verschuldung würde ich niemals machen. Das sollte auch dein Mitbewohner einsehen.

Vor allem mit Deiner Situation erhälts Du keinen guten Zinssatz und hüte dich auch dein Konto zu überziehen das ist ein völlig ungeeigneter Kredit.

Ist wohl so das du gegen ihn strafrechtlich vorgehen kannst (was ich aber niemals machen würde ohne mit ihm gesprochen zu haben) und er 30Jahre lang gegen dicht zivilrechtlich d.h. es kommen weit höhere Kosten als die geschuldeten 1000Euro auf dich zu. Und selbst wenn er bestraft würde führt das nicht für dich zu einem Rabatt für deine Schulden..

solange unterschlagen

Was ist denn mit dem Geld, das du ihm schuldest? Du zahlst es ihm ja scheinbar nicht freiwillig zurück, das nennt sich dann "ausgleichende Gerechtigkeit".

Havege  25.02.2014, 18:20

Das nennt sich im Zweifelsfall verbotene Selbsthilfe oder gar Unterschlagung.

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:34
@Havege

einfach gesagt gut für mich schlecht für ihn?

Es gibt in Deutschland das sogenannte Vermieterpfand. Ein Vermieter kann unter bestimmten Bedingungen bei einer Räumung/Asuzug Gegenstände Pfänden.

Aber dein Mitbewohner ? Der Mitbewohner ist wohl nicht dein Vermieter gewesen, also hat er dieses Recht nicht. Oder gab es einen Mietvertrag mit ihm von deiner Seite aus?

Vor allem sind generell nicht einfach alle Gegenstände Pfändbar.

Denke auch, daß er das nicht darf.

Aber warum provozierst Du ihn so, daß Du ihmgegenüber deiner Pflichten über längere Zeit nicht nachkommst. Ich findes schon verständlich das er das so macht.

Regel mit ihm das gütlich, d.h. Du ohne Polizei und er ohne Gerichtsklage.

lolosini 
Fragesteller
 25.02.2014, 18:20

ich hab es ja versucht bewerbungn geschrieben Wohngeld beantragt,,, es ist ja nicht so dass ich auf der faulen haut liege... in wiefern proviziere ich den damit das ich mein zeug vorher einfach zurükwill

robespierre66  25.02.2014, 18:42
@lolosini

Ja O.K. sprech mit ihm wenns nicht hilft laß mal die Polizei vorbeikommen. Zahl ihm erstmal ratenmßig bißchen zurück Rest dann mit Wohngeldnachzahlung.