WG Waschmaschinen nutzung?
Hallo,
ich bin mit meinem aktuellen Mitbewohner in eine WG gezogen damals haben wir uns darauf geeinigt das wir seine Waschmaschine nutzen, aufgrund dessen habe ich meine Verkauft. Jetzt wo wir gekündigt haben hat er kommentarlos ein schloss an die Waschmaschine gemacht so das ich sie nicht mehr nutzen kann. Hätte er mir die Mitbenutzung direkt verweigert hätte ich meine Machine behalten und er hätte diese Mitbenutzen können.
Meine Frage darf er das?
Kann ich was von der miete kürzen?
Kann ich darauf bestehen das er seine Maschine weg stellt ich eine Maschine hinstelle die auch er bis zum ende der Mietdauer nutzen könnte.
4 Antworten
Zum Thema Maschine scheint mir alles gesagt.
Eine persönliche Anmerkung, Was hat deinen Mitbewohner so erregt das er verhindern möchte das du die Maschine nutzt?
Ihr solltet das klären oder du ziehst freiwillig aus, noch kannst du in Ruhe nach einem Ausweichquartier suchen.
Naja, mein Auszug hat ihn so verstimmt.
man muss dazu sagen das es schon längere zeit bei uns in der WG kriselt und aus diesem Grund wollte ich ausziehen. Mein Gedanke war das dadurch wieder ruhe einkehrt nun ja, wie es scheint hat genau das dass feuer jetzt geschürt.
Er darf die Nutzung verweigern da es sich um sein Eingentum handelt.
Mietkürzung deshalb ist ehr nicht möglich.
Alles weitere wie " Maschine wegstellen " etc. kann nur der, der die Wohnung offiziell angemietet hat, also der der Hauptmieter ist.
Nur meine Meinung, keine rechtliche Beratung ;)
wir sind beide als hauptmieter eingetragen
ist die Mitbenutzung im Mietvertrag verankert? Nein, du hast Pech. Du wirst dir eine Neue kaufen müssen - oder Waschsalon
Mietkürzung? weswegen
mündlich, es fehlt die Beweiskraft - das was im Mietvertrag steht - zählt
Zahlst Du denn die Miete an den Maschinen-Verschließer oder den Vermieter?
ich zahle im die miete und er zahlt sie dann an unsere vermieterin
kommentarlos hattest Du geschrieben - Ihr redet gar nicht miteinander? Dann würde ich mit der kompletten Mietzahlung tatsächlich einfach mal warten, bis er sich äußert.
Wir reden nur noch über das nötigste.
Meistens gehen die Gespräche aber von mir aus, weil ich etwas ansprechen möchte; z B bezüglich der Kündigung.
weil es mündlich vereinbart wurde, auf grundlage dessen dachte ich sei es möglich die miete zu kürzen