Werde ich wegen körperverletzung vorbestraft?
Keine vorstrafen das ist meine einzige strafe, mit 17 wurde ich wegen körperverletzung angezeigt jetz bin ich 18 und warte weil ich eine einladung vor gericht bekommen habe. Werde ich vorbestraft? Oder ist das nicht so schlimm. Ich habe ein Jungen mit der Faust ins Gesicht geschlagen weil er mich oft provoziert hat und das wars.. Ist das so schlimm?
8 Antworten
Schlimm ist es auf jeden Fall. Denn es gibt NICHTS, was Gewalt rechtfertigt (auch wenn es manchmal verständlich ist).
Wenn Du vor Gericht geladen bist, wird auch eine Strafe erfolgen.
Allerdings wirdst Du als Jugendlicher bvehandelt und wenn Du keine Vorstrafe hast und die Verletzungen nicht so schlimm waren, wird nicht viel passieren.
Ich wundere mich allerdings, dass Du wegen "eines Faustschlages" vor Gericht musst. Könnte es sein, dass da noch mehr war?
Das ist die Standardanwort aller Schläger.
Das ist die Standardanwort aller Schläger.
Nein, das ist die Standardantwort jedes Juristen.
228 nicht vergessen! ;)
Hab's bewusst offen gelassen :) ansonsten kämen auch noch die§§ 859 ff. dazu
Schlimm mit uns ... ^^
#Schlägertruppe
Jedes Wochenende a.l.i.c und Notwehrprovokation, weißte Bescheid ^^
Es ist immernoch körperliche Gewalt. Also ja es ist schlimm. Du wirst aber noch mit der Jugendstrafe davon kommen, da du noch nicht 21 bist.
Du brauchst einen Anwalt und Zeugen. Fällt ja noch unter Jugendstrafrecht, von daher....
Du solltest vor Gericht etwas mehr Einsicht und Reue zeigen.
War ja nicht so schlimm!
Du hast jemanden verletzt weil du dich nicht unter Kontrolle hattest, steh zu deiner Tat und Fang an Verantwortung zu übernehmen.
Der Richter und Staatsanwalt wollen nur das du reflektirrst und dich besserst. Die können ihren Ermessungsspielraum für oder gegen dich auslegen. Du entscheidest was die in dir sehen.
Das soll kein Vorwurf sein, sondern an dein gewissen appellieren. Zeig ihnen das du dich gebessert hast dann werden die auch das beste für dich entscheiden.
Viel Glück und lass dich nicht mehr so leicht profozieren, es geht um deine Freiheit.
Hallo carlosedd,
Man kann mit hoher Sicherheit sagen das du dadurch vorbestraft wirst und auch mit Konsequenzen rechnen musst. Nur weil man noch nicht volljährig war heißt dies nicht, dass es unter den Tisch gekehrt wird.
Ich hoffe du bekommst nicht eine all zu schlimme Strafe und vor allem hoffe ich das du das nächste mal mehr Selbstbeherrschung hast um nicht wieder zu zuschlagen.
#gewaltistscheiße
Doch, z.B. die §§ 32, 34 StGB.