Strafe für Körperverletzung

6 Antworten

§ 223 StGB sagt in Absatz 1:

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

… was kann er tun, um dies zu mindern ?

Ein Geständnis schaut immer gut aus, keine Ausreden (»aber er hat meine Freundin geküsst!«), Reue zeigen. Vielleicht einfach schon mal beim Opfer entschuldigen und mit diesem reden.

Hallo YannickDropDead,

Deine Frage lässt sich nicht so pauschal beantworten.

Schaun wir uns erst einmal die beiden entscheidenden Gesetze an:


§ 223 StGB - Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 230 StGB - Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über


Den entsprechenden Strafantrag hat Dein Freund ja gestellt, so dass ein Strafverfahren gegen den 19jährigen Täter eingeleitet wurde. Diesen Strafantrag kann man aber auch ohne Angabe von Gründen wieder zurück ziehen, so dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall das Verfahren gegen den Täter einstellen kann.

Aber zu Deiner Frage:

Welche Strafe hat er nun zu erwarten

Als erstes kommt es auch auf die Folgen des Schlages an. Hat Dein Freund nur ein blaues Auge bekommen, sieht das Strafmaß natürlich anders aus, als wenn er durch den Schlag etwas gebrochen bekommen hat und evtl.. noch operiert werden musste.

Wenn der Täter noch keine Vorstrafen hat, kann es auch sein, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter einstellt. Das Dein Freund die die Freundin des Täters geküsst hat, ist zwar sicherlich kein Schuldausschließungsgrund, aber immerhin zum Teil nachvollziehbar, dass dieses den Täter in Rage gebracht hat, so dass er zugeschlagen hat.

Aber auch im Falle einer Verurteilung wird er sicherlich keine besonders harte Strafe bekommen.

Mit 19 ist der Täter in dem Alter, wo zudem noch das Jugendstrafrecht angewendet werden kann.

Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird er vermutlich eine geringe Geldstrafe von vielleicht 20 - 30 Tagesessätzen erhalten, wobei 1 Tagessatz 1/30 seines monatlichen Einkommens entspricht. Sprich verdient er wenig, muss er auch nur wenig bezahlen, verdient er viel, muss er halt eine hohe Geldstrafe zahlen.

Wird er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, wäre es möglich, dass er nur eine Verwarnung erhält. Allenfalls könnte er zu einer Erziehungsmaßregel in Form von Sozialstunden in einer Sozialen Einrichtung wie zum Beispiel einem Altenheim verurteilt werden.

und was kann er tun, um dies zu mindern ?

Er könnte

  • das Opfer bitten, den Strafantrag zurückzuziehen, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen kann
  • sich bei dem Opfer entschuldigen
  • er könnte dem Opfer ein Schmerzensgeld zahlen
  • er könnte bei der Polizei ein Geständnis ablegen und dabei seine Tat begründen
  • er könnte bei der Polizei Reue zeigen

Schöne Grüße
TheGrow

Es handelt sich hierbei um eine leichte Körperverletzung weil der Täter 1. nur mit der Faust zugeschlagen hat ( also keinen Gegenstand benutzt hat ) und weil der Täter alleine zugeschlagen und nicht mehrere Täter beteiligt waren, dann wäre es schwere Körperverletzung.

Es ist aber in jedem Fall mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Bewährungsstrafe zu rechnen, kommt auf den Anwalt vom Täter drauf an wie gut der seinen job vor Gericht macht und auf den Richter .... klingt vielleicht blöd aber wenn der Täter z.B. Ausländer ist und er Richter bissel nationalistisch veranlagt ist kann die Strafe schon etwas härter ausfallen.

Das ist einfach so ... aber Haftstrafe kann man für so etwas nicht verhängen....

Außerdem werden auch die Bewegungsgründe für die Tat sicherlich mit einbezogen....

YannickDropDead 
Fragesteller
 22.02.2015, 02:30

Danke für die Antwort. Ist der Täter sann vorbestraft bzw muss er bei dem nächsten rechtlichen Zwischenfall mit einer Freiheitsstrafe rechnen ?

Balu4111  22.02.2015, 02:32
@YannickDropDead

wenn man mehr als 90 Tagessätze bekommt ist man automatisch vorbestraft ansonsten nicht... Ich kann dich beruhigen bis es zu einer Haftstrafe in Deutschland kommt muss einiges passieren.... da kannst du auch 10 mal vorbestraft sein es kommt immer auf die Tat an die danach ausgeübt wird.. d.h. kannst natürlich auch bei einer harten Tat sofort verhaftet werden...

YannickDropDead 
Fragesteller
 22.02.2015, 02:35
@Balu4111

Okay und würden sie in diesem Fall von mehr als 90 Tagessätzen ausgehen ? Und woher haben sie dieses wissen wenn ich fragen darf ?

Mit 19 kann er noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden so Pauschal würde ich sagen er muss ein paar Sozialstunden machen oder Schmerzensgeld zahlen

YannickDropDead 
Fragesteller
 22.02.2015, 02:27

Danke für die Antwort. Ist er dann vorbestraft ?

Balu4111  22.02.2015, 02:30
@YannickDropDead

wenn man mehr als 90 Tagessätze bekommt ist man automatisch vorbestraft ansonsten nicht...

lentulus  22.02.2015, 02:29

Im weiteren Sinne nicht sobald er 21 ist wird seine Akte gelöscht

Balu4111  22.02.2015, 02:33
@lentulus

Ja das sagt man das die Akte gelöscht wird aber ich glaube so ganz gelöscht wird diese nie, d.h. mann darf zwar nicht mehr darauf rumhacken aber ich glaube nicht das Akten auf 0 gesetz werden , das wird nur so erzählt ... aber ich könnte mich auch täuschen....

lentulus  22.02.2015, 02:32

Das wird als jungendsünde abgetan alles was du unter 21 für Delikte begehst wird wenn du 21 bist aus deiner akte gelöscht es sei denn du hast etwas getan wofür du eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bekommen hast.

lentulus  22.02.2015, 02:36

Die Sache ist deine akte wird zwar geleert aber die Akte selber is ja noch da das heißt es ist bekannt das du mist gebaut hast aber nicht was du gemacht hast also kannst du praktisch alles behaupten Zb das du ohne Führerschein gefahren bist das mit der leeren Akte is halt gut für das Führungszeugnis wenn man sich Zb wo bewerben will

30 tagessätze oder sozialstunden