Wer zahlt den Anwalt der Gegenseite?

4 Antworten

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Zunächst mal darfst du Arbeitsrecht nicht mit Zivilrecht vergleichen. Daher ist dein Vergleich nicht zielführend. 

Weiter zahlt im aussergerichtlichen Zivilrecht jeder seinen Anwalt selbst. Wer bestellt, der bezahlt. Jedoch könnte der Handwerker die Anwaltsrechnung als Schadensersatz einfordern, falls du im Unrecht bist. Falls es zum Prozess kommt und du verlierst, musst du die gesamten Kosten des Verfahrens, das sind deine eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten und Auslagen der Gegenseite und die Gerichtskosten sowie die Hauptforderung bezahlen. 

Ob nun die Forderung des Handwerkers berechtigt ist oder nicht, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob der Handwerker tatsächlich vor Gericht gehen wird oder nicht. Daher kann ich dich hier nur vor dem Prozessrisiko warnen. Wie hoch dieses ist, musst du letztlich selbst beurteilen. 

Der  Handwerksbetrieb hat sicher eine Rechtsschutzversicherung, die übernimmt die Kosten zunächst.

Aber den braucht man nicht , wenn man erst die Schlichtungsstelle der HWK anruft .

Nicht immer wie verrückt nach Gericht rufen.


Zunächst trägt jeder seine Anwaltskosten selbt - wer im Prozeß unterliegt, muß auch den Gegenanwalt zahlen, beim Vergleich werden die Kosten ausgehandelt

Ihr müsst die Kosten nur dann tragen wenn Ihr vor Gericht ohne Vergleich unterliegt