Wer zahlt bei Totalschaden durch Fremdverschulden?
Hallo, bei uns daheim haben wir nun zum 2. Mal das Problem in naher Zeit.
Mein Bruder hatte sich einen Neuwagen (Dachia Duster) gekauft. Da man diesen natürlich nicht sofort komplett zahlen kann auf Finanzierung, heißt es besteht ein Kredit.
Nun ist beim ersten Auto einer hinten reingerauscht. Werkstatt stellte wirtschaftlichen Totalschaden fest. Von der Polizei war klar ersichtlich, dass es Fremdverschulden war.
Versicherung zahlt natürlich den Schaden, heißt den Zeitwert des Autos. Doch was ist eigentlich mit den Zinsen die noch zu zahlen sind? Beim alten Auto waren es schließlich noch gut 4 000 Euro, die die Bank an Zinsen bekommen täte und die waren ja kein Wert des Autos mehr. (Das Auto war knapp 9 Monate alt?)
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Nach dem Totalschaden bestellte mein Bruder sich erneut einen Neuwagen. Diesmal noch etwas besser, wodurch er natürlich auch rauf zahlen musste. (Verständlicherweise). Die 4000 Euro, welche vom alten Wagen aber noch zu zahlen waren an Zinsen an die Bank werden dem neuen Kredit zugefügt.
Knapp 2 Wochen später erhält er das Fahrzeug. Doch nun ist ihn, nach 3 Wochen im Besitz, vorne wider einer reingerauscht, da er die Vorfahrt nicht beachtet hatte. Heißt also wieder ist Fremdverschulden am Werk.
Was passiert nun, sollte dies ebenfalls ein Totalschaden werden, da Achsen und sämtliche andere Teile der Karosserie verzogen sein sollte oder der gleichen?
Selbst wenn das Auto gezahlt wird von den jeweiligen Versicherungen. Was passiert mit den Zinsen die durch den Kredit ja noch bestehen?
Bei dem einen Wagen waren es noch 4000 Euro die auf den neuen Kredit nun übertragen wurden. Beim zweiten Fahrzeug werden es wenn auch noch welche werden, selbst wenn man es mit Bezahlung der Versicherung sofort auslösen könnte.
Irgendwann ist der Geldhahn auch erschöpft und es besteht keine Möglichkeit mehr noch einen dritten Neuwagen anzuschaffen, sowie die Zinsen immer weiter dazukommen.
Weiß jemand wer für den Schaden aufkommen muss, welcher dadurch entsteht, da man gezwungen ist einen Kredit früher als normal notwendig (da Fremdverschulden) aufzulösen? Die Banken wollen ja auch ihr Geld, aber aktuell scheint es mir, als wäre in dem Moment dennoch immer noch der angepisst, der den Neuwagen halt auf Kredit hat. Das würde aber meiner Meinung nach implizieren, dass es sich nicht lohnt einen Neuwagen überhaupt zu kaufen. Den aus der Portokasse dürften nur die oberen 10 Tausend sich einen Neuwagen leisten können.
Das die Versicherung der Verursacher für den Schaden am Auto aufkommst (also dem Schaden des "Totalschadens" bei Reparatur)
- Wer zahlt den entstehenden wirtschaftlichen Schaden, wenn der Kredit vorzeitig aufgelöst wird?
- Da dies nicht mehr den Unfallschaden betrifft, welches rechtliche Instanz ist es? (Zivilrecht od. andere?)
- Wer kann einen beraten?
5 Antworten
Normalerweise sollte nach 3 Wochen die Versicherung noch den Neuwert bezahlen. Beim 1. Schaden nach 9 Monaten war das offensichtlich nicht der Fall.
Das Ganze hängt vom abgeschlossenen Tarif ab: Günstige Versicherungen zahlen den Neuwert zwischen 3-12 Monaten nach Kauf, teurere bis zu 24 Monaten, danach nur noch den Zeitwert.
Ggf,. kannst Du den Verursacher auf Schadenersatz (Kreditzinsen) verklagen, ich würde einen Anwalt hinzuziehen.
Beim "neuen" Auto bekommt er alles zurück.
Nun muss er sich nur entscheiden ob er es reparieren lässt und mit der Wertminderung lebt oder sich das gleiche nochmal neu (ohne Zusatzkosten) vor die Tür stehen lässt.
Aber dies ist seine Meinung, ich selbst wäre für den Neuen.
Beim "alten" Neuwagen hat ihm scheinbar der Autohändler übern Tisch gezogen. Sowie wir hörten gab es da Fehler, aber leider wird es kein Geld zurück geben, da Verträge ja unterzeichnet waren. Maximal wenn absichtlich betrogen wurde bzw. getäuscht. Laut Abschleppdienst und Gutachter hätte es auch da noch den vollen Wert geben müssen, heißt Schuld wäre +/- Null, was ja perfekt wäre.
Wenn ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, werden normalerweise keine Kreditzinsen mehr erhoben. Wenn natürlich dein Bruder das Geld behalten hat um sich ein neues Fahrzeug zu kaufen, dann muss er natürlich den Kredit weiter zurückzahlen. Dies hat allerdings nichts mit dem Verursacher des Schadens zu tun.
Gruß Kematef
Vielleicht habe ich mich auch ungünstig ausgedrückt.
Beim ersten Fahrzeug hat er von der Versicherung das Geld bekommen, damit er bei der Bank das Auto auslösen konnte.
Danach hat er einen neuen Kredit beantragt, für das neue Auto.
Was über blieb sind aus welchem Grund auch immer die Kreditzinsen, die ich selbst auch nicht ganz verstehe. Aber den genauen Vertrag habe ich selbst auch nicht vorliegen.
Leider ist es so, dass man trotz Unschuld am Unfall jede Menge Ärger und Verluste hat. Die Finanzierung spielt keine Rolle, es geht um den Wert des Fahrzeugs. Ich kenne Personen, die noch für einen Kredit fürs Auto abzahlen, owohl das Auto längst in der Presse ist.
Zunächst mal ist es nicht das Problem der Versicherung, wie ein Autobesitzer seinen fahrbaren Untersatz finanzert hat.
Abgesehen davon, besteht ja keinerlei Notwendigkeit, den Kreditvertrag aufzulösen - der läuft einfach weiter, und gut ist's. Es wäre ja sinnlos, den alten Kredit abzulösen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen und fünf Minuten später einen neuen Kreditvertrag abzuschließen.
beraten kann einen ein Rechtsanwalt.........und es ist natürlich Zivilrecht.....
jedoch kann der Unfallverursacher nichts für den Kredit und dein Bruder könnte den Kredit auch einfach weiter abzahlen. Daher bezweifel ich stark, dass eine Versicherung dafür aufkommen wird.
Ich frage ja auch daher, da es vom persönlich Verständnis ja so ist, dass er für den Schaden ja nix kann. Dennoch wird er durch Zinsen die jeweils hinzu kommen auf den jeweils neuen Vertrag ja dennoch für den Schaden bestraft.
Würde ja keiner einen Schaden verursachen, würde man das Auto auch so lange fahren bis es mindestens abgezahlt ist.
Danke, wir werden da auf jeden Fall einmal nachfragen.