Wer muss die kaputte Wohnungstür einer Eigentumswohnung bezahlen?

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Wurde in einer Eigentümerversammlung nichts anderes beschlossen, ist die Eingangstür zur Wohnung Gemeinschaftseigentum. Somit wäre eine Reparatur also Sache der Eigentümergemeinschaft. Dennoch sollte (natürlich) in erster Linie versucht werden, den Schaden über eine Versicherung zu regulieren.

Wieso sollte die Wohnungseingangstür einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum sein?

Allerdings könnte dies über die Gebäudeversicherung gedeckt sein - je nach Vertrag - eher unwahrscheinlich.

Hat hier der Wohnungseigentümer keine Versicherung, so zahlt er den Schaden aus eigener Tasche.

Wenn er gefasst wird, der Einbrecher. Ansonsten der Wohnungseigentümer selbst, der den Schaden an seine Hausratversicherung weitergibt.

HoMaE 
Fragesteller
 02.04.2017, 18:16

Und wenn  er  keine  Hausratversicherung  hat? 

Und wenn er keine Hausratversicherung hat?