wer ist für die wc-schüssel verantwortlich?
wenn eine wc-schüssel vor ca 25 jahren ausgetauscht wurde, und sich mit der zeit risse bilden, wer ist dann für die wc-schüssel zuständig?
zahlt es der vermieten, hausrat oder die haftpflichtversicherung?
man bedenke das es ein "alter mietvertrag" ist
6 Antworten
Hört sich hier nach einem normalen "Verschleiß" an. Nach 25 Jahren dürfte ein WC mietrechtlich seine Lebensdauer erreicht haben.
Dafür ist der Vermieter zuständig.
Der Vermieter ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Möglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache. Eine intakte WC - Schüssel gehört immer dazu. Also hat er auch für zumindest gleichwertigen Ersatz zu sorgen, wenn nötig, das auf seine Kosten. Zumal der Grundsatz ein Rolle spielt, dass Abnutzung bzw. Zustandsverschlechterung bei vertragsgemäßem Gebrauch mit der Miete abgegolten sind.
Selbst wenn er dir Eigenverschulden nachweisen könnte, gälte der Grundsatz Neu für alt. Nach 25 Jahren darf angenommen werden, dass der Zeitwert bei Null steht.
Ich würde sagen, die Schüssel ist abgewohnt und sollte durch den Vermieter ersetzt werden.
Sind die Risse allerdings auf unsachgemässen Gebrauch -Hammer Fallen lassen- zurückzuführen, so muß der Mieter die Schüssel ersetzen.
so muß der Mieter die Schüssel ersetzen.
Eine Haftpflichtversicherung würde aber 0 € Zeitwert ersetzen. Nach 25 Jahren gibt's da nichts mehr und somit haftet man nicht, auch wenn man sie als Mieter versehentlich selbst kaputt gemacht.
Das zählt als Abnutzung bzw. Alterserscheinung und dafür ist der Vermieter zuständig. Ihr habt ja nicht mutwillig irgendwas kaputt gemacht, sondern nur die Toilette ganz normal benutzt. Das ist dann einfach Verschleiß.
Wird die Schüssel mitvermietet, dann der Vermieter.
Eine Versicherung tritt da in keinem Fall ein.