Wer darf den Untermieter bestimmen?

5 Antworten

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Ja, der Vermieter darf das mitbestimmen, oder anders gesagt, seine Zustimmung mit der Bedingung einer bestimmten Person zu erteilen.

Schauen wir uns einen Teil von §553 BGB an:

[...] so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt
nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, [...] oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Das bedeutet, er könnte in der Person, die du aussuchst, irgend einen sachlichen Grund sehen, warum es ihm nicht zugemutet werden kann, dass die Person in sein Eigentum einzieht.

Wir sprechen hier aber über einen Teil der Wohnung, die du untervermieten möchtest. Bei der ganzen Wohnung sieht es gemäß §540 BGB etwas anders aus.

maxmol88 
Fragesteller
 02.09.2017, 20:41

Ich möchte ja die gesamte Wohnung untervermieten. Wie ist da jetzt der unterschied?

Renick  02.09.2017, 22:07
@maxmol88

Das hattest du in deiner Frage noch offen gelassen.

Bei der ganzen Wohnung kann er die Genehmigung auch von der Person des Untermieters abhängig machen oder die Genehmigung andernfalls verweigern.

Aber er kann dir nicht jemanden vorschreiben, an den du unterzuvermieten hast. Das geht nicht. Dies ging aus deiner Frage nicht eindeutig hervor, ob der Vermieter sich das so vorstellt.

Nein, ganz sicher nicht.

Du hast eine Wohnung gemietet und um Erlaubnis zur Untervermietung gefragt. Diese darf nicht ohne weiteres verweigert werden, bzw. wenn Du gute Gründe für die Untervermietung hast, darf diese nicht verwehrt werden.

Da Du derjenige bist, der als Vermieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließen will, bist Du auch derjenige, der bestimmt, wer Dein Vertragspartner wird.

Wenn nun Dein Vermieter mit einem Untermieter nicht einverstanden ist, käme das wiederum einem generellen Verbot zur Untervermietung gleich. Da er zuvor jedoch bereits der Untervermietung zugestimmt hat, war damit doch schon erklärt, dass er nichts dagegen hat.

Such Dir jemand als Untermieter und mach den Vertrag. Will der Vermieter diese Person nicht, hat er keine Chance, daran was zu ändern. Weder kann er abmahnen, noch kündigen, noch dieser Person ein Hausverbot erteilen, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

Präsentiert Dir der Vermieter jemand für die Untermiete, lehne ab.

Ich bin kein Jurist, sondern das ist meine Einschätzung, beruhend auf meinen Kenntnissen des Mietrechts. Frag im Zweifel einen Rechtsanwalt.

Renick  02.09.2017, 15:33

Das stimmt so leider nicht ganz. Gemäß §553 BGB kann der Vermieter durchaus Vorbehalte gegen die dritte Person zum Ausdruck bringen und die Erlaubnis von der Person abhängig machen.

bwhoch2  02.09.2017, 19:14
@Renick

Stimmt, was aber auch nur bedeutet, dass ein Vermieter gute Gründe haben muss, um gegen einen Untermieter zu sein und diesen abzulehnen. Er darf nicht Untermieter selbst auswählen und den seiner Wahl dem Mieter in die Wohnung setzen.

Renick  02.09.2017, 21:58
@bwhoch2

Das ist offenbar nicht ganz eindeutig vom Fragesteller formuliert. Ich habe es so verstanden, dass der Vermieter Bewerber vom Mieter sehen möchte, um aus denen dann auszuwählen.

Ein möglicher Untermieter von dir hat nur mit dir vertragliche Beziehungen, nicht mit deinem Vermieter. Demnach entscheidest du, wer dein Untermieter wird oder nicht. Der Vermieter ist nur um Zustimmung zu bitten, dass du untervermieten möchtest. Die liegt hier wohl vor. Demnach schließe den Mietvertrag ab und gut ist.

Wer dein Untermieter ist solltest du deinem Vermieter aber mitteilen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist von dir zu erstellen. Der Name deines Vermieters als Eigentümer der Immobilie ist lediglich einzutragen. Ansonsten hat er damit nichts zu tun.

albatros  10.12.2017, 10:54

Ergänzung: Die Untervermietung der kompletten Wohnung ist unzulässig. Das wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Der Untervermieter muss wenigstens ein Zimmer weiter nutzen (wollen).

Da Du ja auch verantwortlich bist für den Untermieter, darfst auch Du bestimmen wer Untermieter von Dir wird.

Ja, darf er. Eine Untervermietung stellt eine Veränderung des bestehenden Mietvertrages dar und ist quasi eine Neuvermietung.