wenn man eine Anzeige bekommt ruft dann die Polizei beim Ausbilder an?

7 Antworten

Nein, die Polizei informiert den Arbeitgeber nicht. Wenn allerdings die Möglichkeit besteht, daß in dem Verfahren noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, dann wird die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes beauftragt, die sozialen Verhältnisse des Beschuldigten zu ermitteln. Und die können sich grundsätzlich auch beim Arbeitgeber bzw. Ausbilder des Beschuldigten über den Verlauf des Ausbildungsverhältnisses informieren. Allerdings dürfen die auch keine Informationen über den Tatvorwurf weiter geben.

nein, warum sollte sie.

nein, warum sollte sie denn. es sei denn, es hängt mit deiner arbeit zusammen, also wenn du z.b. deinen arbeitgeber bestohlen hast.

Nur wenn Du gefährlich, also ein Schwerverbrecher bist.

wenn es außerhalb der arbeitzzeit war nicht wenn doch wird dein ausbilder bzw. Arbeitgeber darüber in kenntniss gesetzt:D