Wenn man die Staatsbürgerschaft für zwei EU-Länder hat, darf man dann bei der Europawahl in beiden wählen?

6 Antworten

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Nein, das ist verboten.

Alles zur Wahl in Deutschland findest Du hier: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler.html

Viele Grüße

Das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission

Theorethisch könntest du tatsächlich zwei Wahlbögen bekommen. Da es kaum kontrollierbar ist, hättest du in diesem Fall tatsächlich auch zwei Mal die Möglichkeit, deine Stimme abzugeben.

Es ist aber nicht erlaubt.

Nein, dann darf man auch nur in einem Land wählen, und zwar meines Wissens dort, wo man seinen Wohnsitz hat.

Man kann, darf aber nicht in zwei Ländern wählen. Ich bin selbst betroffen und werde diesmal in und für Deutschland wählen. Das letzte mal hatte ich für Finnland meine Stimme abgegeben.

Du kannst bei einer doppelten Staatsbürgerschaft aussuchen, in welchem Staat du abstimmst.

Eine Doppelte Stimmabgabe macht dich wegen Wahlfälschung strafbar, du solltest sie also lieber lassen....