Wenn der Vater wieder geheiratet hat und verfügt, dass nach seinem Tod die neue Ehefrau Alleinerbin sein soll, gehen dann die Kinder leer aus?

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Wenn der Vater wieder geheiratet hat und verfügt, [...]

Ist die erste Ehe durch Scheidung oder durch Tod der ersten Ehefrau beendet worden? Wenn zweiteres: Gab es ein gemeinschaftliches Testament? Wenn ja, könnte der Vater seine Testierfähigkeit verloren haben.

Wenn der Vater [...] verfügt, dass nach seinem Tod die neue Ehefrau Alleinerbin sein soll, gehen dann die Kinder leer aus?

Die Kinder haben dann einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, §§ 1924, 2303 BGB.

Zugewinngemeinschaft in der neuen Ehe vorausgesetzt und ohne testamentarische Erbeinsetzung, erhält die neue Ehefrau 1/4, § 1931 Abs. 1 BGB, plus 1/4, §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB = 1/2, aber:

Die Kinder hätten damit insgesamt 1/2 vom Erbe bekommen; durch die Enterbung erhalten sie nur noch 1/4.

Die zweite Ehefrau erhält damit 3/4.

Die Kinder haben auf jeden Fall Anspruch auf einen Pflichtteil wenn der Vater stitb, selbst wenn sie nicht im Testament genannt sind. Als Alleinerben einsetzen kann der Vater allerdings wen er möchte, da sind ihm per se keine Grenzen gesetzt.

Der Sohn hat allerdings recht damit, dass der Anteil der an die Mutter fällt nach deren Tod an ihn geht... außer natürlich die Mutter beschließt es anders

Als Kind hast du einen Pflichteilsanspruch. Der beträgt die Hälfte vom gesetzlichen Erbe (wenn es kein Testament geben würde).

Ja, er kann alles seiner Ehefrau vermachen. Ihr müsstet dann auf den Pflichtteil klagen.

Ja, der Sohn von ihr erbt alles, wenn dein Vater vor seiner neuen Ehefrau stirbt.

Nein, sie haben Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Sohn hat allerdings Recht, wenn seine Mutter stirbt, nachdem ihr Ehemann verstorben ist und er keine weiteren Geschwister hat, geht alles an ihn.

Der Sohn hat recht.

Und es wird schon seinen Grund haben warum der Vater EUCH nicht berücksichtigt!

Einfach mal selbst nachdenken woran das wohl liegen kann!