Wem gehört die Einbauküche?
Hallo, mein Sohn hat eine Mietwohnung mit Einbauküche gemietet gehabt und zahlt regelmäßig monatlich für die Küche in den nebenkosten mit, dass geht ca. fast 3 Jahre schon. Die Küche war damals zu seinem Auszug schon paar jahre alt. Nun zieht er aus dieser Wohnung aus. Was ist nun mit der Küche? gehört sie ihm oder kann er ausbezahlt werden oder kann er von den neuen Nachmietern geld für die Küche verlangen oder hat er all die zeit umsonst bezahlt? Danke für die Infos!
10 Antworten
hallo habibi110, die generelle frage ist doch zunächst, ob die küche zur mietsache gehört oder nicht. wenn ja, ist dafür monatlich ein feststehender betrag zu zahlen. allerdings müsste im mietvertrag vereinbart,also schriftlich festgehalten sein, dass die küche mitvermietet wurde. wenn das nicht drin steht, hat sie womöglich der vormieter stehen lassen und der vermieter macht nun daraus für sich ein lukratives geschäft. wieso merkt das dein sohn erst jetzt? in diesem falle wäre es aus meiner sicht betrug (ungerechtfertigte bereicherung). um das geld in diesem fall wiederzubekommen, bräuchte er schon die hilfe eines mieterschutzvereines, in welchem aber erst mal mitgliedschaft herzustellen wäre. kann natürlich auch sein, dass der vermieter dem vormieter einen gewissen betrag für die küche gezahlt und damit diese in den besitz des vermieters übergegangen ist und nun zur mietsache gehört. allerdings hätte das dann so im mietvertrag stehen müssen. dein sohn sollte, soweit möglich, mit dem vormieter verbindung aufnehmen und nachfragen, wie sich das verhält. dann bestünde klarheit und man könnte dann konkrete schlussfolgerungen ziehen.
natürlich gehört die küche dem vermieter. wenn du 100 jahre in einer mietwohnung lebst zahlst du auch mehr als was sie gekostet hat, deswegen bleibt es das eigentum des vermieters.
Wenn die Küche zur Mietsache gehört - und so scheint es zu sein - gehört sie natürlich dem Vermieter.
Umsonst gezahlt? Nun ja; so gesehen hat er auch die Miete umsonst gezahlt, denn die Wohnung kann er ja auch nicht mitnehmen.
das ist gut! :-)
du schreibst daß die küche mit gemietet wurde. dann gehört sie euch nicht und du kannst sie ebensowenig mitnehmen wie türen, fenster oder die ganze wohnung. für eine küche fallen keine "Nebenkosten" an. sie ist auch kein posten der II.BVO. ich verstehe nicht, warum man dann etwas für die küche neben der miete zahlt. es sei denn, es gibt eine übernahmevereinbarung mit ratenzahlung. sorry, aber die info ist so schlecht, daß kein verbindlicher rat möglich ist. evl.hat er ein recht auf erstattung, aber ohne die formullierungen zu kennen fischt man hier nur im trüben wasser.
Sowas habe ich ja noch nie gehört was steht denn im Mietvertrag? Wenn er gezahlt hat gehört sie ja ihm alles sehr merkwürdig.
ja im vertrag steht nichts darüber. Ja ist auch echt merkwürdig. Wir haben das heute auch das erste mal von einem bekannten gehört!