Bezahlen für Küche?

4 Antworten

wofür zahl ich das geld denn?

Das ist halt die Frage? Das sollten nur Sie selbst beantworten können.

Es kommt auf die tatsächliche Vereinbarung an die die Parteien getroffen haben. Möglicherweise haben die Parteien vereinbart das die EBK als Mietkauf ( 50 € per Monat ) an den Mieter übergeht? In diesem Falle wären dann Reparaturen auch tatsächlich vom Mieter zu tragen da es ja sein Eigentum ist. Nur müsste aber die Zahlungsdauer Laufzeit festgelegt sein.

Wenn der Vermieter aber die 50 € als Abnutzungsgebühr berechnet ist das eine zusätzliche Mietzahlung mit der auch z.b. die Kappungsgrenze bei künftigen Mieterhöhungen ausgehebelt wird. Ist also unwirksam und ist auf die Miete aufzuschlagen. Der Vermieter trägt die Reparaturen der EBK als Erhaltungsaufwendungen gemäß der Verpflichtung den mietvertraglichen Zustand der Mietwohnung zu erhalten.

...also in der Regel ist das so, dass man beim Einzug mit einer Abstandszahlung an den Vorbesitzer die Küche übernimmt und diese in dein Eigentum übergeht. Aber es kann auch möglich sein, dass du eine Nutzungsgebühr für die Küche bezahlst, wie eine Miete, dann aber geht nichts zu deinen Lasten wenn mal etwas wäre, z. B. eine Reparatur. Schau in deinen Mietvertrag, dort müsste etwas stehen betreff der Küche und ihre Kosten. Wenn nicht, ist deine Zahlung an den Vermieter nicht gerechtfertigt. Setz dich mit dem Verbraucherschutz, oder dem Mieterschutzbund in Verbindung, es lohnt sich für dich. Nehmen wir an du zahlst 45 € im Monat, sind im Jahr 540 €, in 10 Jahren sind das aber schon 5.400 €, die Küche aber hat so ca. 3.500 € gekostet - merkste was? Und was wird mit der Abschreibung der Küche, dem regelmäßigen Wertverlust der Küche im laufe der Jahre? Also das geht ja wohl gar nicht. Hier musst du unbedingt tätig werden, es besteht die Möglichkeit das du ausgenommen wirst.

suzana1983 
Fragesteller
 25.03.2014, 19:37

da steht nichts wegen küchen zahlungen in mv,steht nur auf denn kostenvorschlag von der verwaltung 47 und paar cent! ja das würd i ja noch verstehen monatlich zahlen und das es davon gedekt wird aber nix da meine nachbarin musste selber denn geschirrspüller bezahlen obwohl sie gleich viel bezahlt! habe mmir schon überlegt zum mieterschutz zu gehen nur meine angst ist das ich die wohnungverliere und das kann ich mir nicht erlauben mit an kleinen kind!

Rattenvater  25.03.2014, 19:50
@suzana1983

...so schnell verliert man seine Wohnung nicht. Wenn du keinen Grund zur Kündigung gibst bist du auf der sicheren Seite. Also die 47 € stehen im MV, gut, dann bezahlst du eine Nutzungsgebühr für die Küche, bist aber frei von allen Kosten wenn mal was passiert. Nur bei Modernisierung der Küche musst du zahlen, nicht bei einer Reparatur. Beispiel: der Kühlschrank als Stromfresser wird ausgetauscht gegen einen Neuen, der Energie spart, dann bezahlst du etwas mehr als jetzt. Geht aber nur was kaputt, so muss der Eigentümer des Kühlschrankes bezahlen.

Es ist nicht unnormal das man für eine EBK Miete zahlt.

Unnormal bzw. unwirksam ist es dagegen das der Mieter alle Reparaturen zahlen soll bzw. defekte Geräte erneuern.

Das ist, bis auf evtl. Kleinreparaturen, Sache des Vermieters.

Was genau (wörtlich) steht denn zu der Küche im Mietvertrag?

suzana1983 
Fragesteller
 25.03.2014, 19:22

in mietvertrag steht nur das die wohnung über eine küche verfügt,das zahlen wir mieter nich an vermieter sonder an die hausverwaltung

anitari  25.03.2014, 19:30
@suzana1983

Die HV ist der "Vertreter" des Vermieters.

Wenn im Vertrag nur steht das die Wohnung über eine Küche (Einbauküche) verfügt ist doch mit Zahlung der Miete dafür alles erledigt.

Reparaturen oder Ersatz muß der Vermieter zahlen.

Aber ich fragte nach dem genauen Wortlaut.

suzana1983 
Fragesteller
 25.03.2014, 19:48
@anitari

ICH SAGTE doch die wohnung verfügt über eine einbauküche mit elektrogeräten das ist alles was da steht

anitari  25.03.2014, 20:33
@suzana1983

Aus Deiner Frage:

aber trotzallem falls was eingeht zb herd,kühlschrank,muss ich das selber bezahlen!

Mußt Du nicht.

Evtl. kleine Reparaturen, und das auch nur wenn es dazu eine wirksame Klausel im Mietvertrag gibt.

Deutschland oder Österreich? Nach deutschem Recht ist zunächst der Mietvertrag ausschlaggebend. Nach allem, was ich bis jetzt von Dir dazu lesen konnte, ist die Küche mit gemietet. Egal ob im Mietpreis enthalten oder separat Miete bezahlt wird.

Reparaturen sind vom Mieter nur dann zu übernehmen, wenn es um Teile geht, die der Mieter ständig im Zugriff hat und wenn sich die Kosten dafür im Rahmen der Kleinreparaturklausel halten, die fast jeder Mietvertrag hat.

Beispiele: Elektronikbauteil des E-Herds geht ohne äußere Einwirkung kaputt. Rep.-Kosten unter 100 €. Muss der Vermieter zahlen. Griff an der Kühlschranktür bricht ab. Rep.-Kosten unter 100 € zahlt der Mieter.