Wem gehört das Urheberrecht auf ein Portrait Foto?

7 Antworten

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Das Urheberrecht liegt beim Fotografen und damit auch das Kopier und Vervielfältigungsrecht.

Die Person, die auf dem Bild drauf ist hat nur ein Persönlichkeitsrecht und damit eine Art Vetorecht. D.h. Sie kann bestimmen wann und wo das Bild nicht veröffentlicht und genutzt werden darf. Sie darf es aber nicht selber verbreiten, dazu braucht sie das Einverständnis des Urhebers.

Ahzmandius  11.08.2017, 21:48

Die abgebildete Person kann grundsätzlich bestimmen, ob eine Bild überhaupt veröffentlicht werden kann.

GammaFoto  11.08.2017, 22:17
@Ahzmandius

in vielen Fällen, aber nicht immer!

Aber wenn sie es selbst oder jemand drittes mit Einwilligung des Abgebildeten das Bild veröffentlichen will dann muss trotzdem auch immer der Fotograf gefragt werden

Du hast das Recht am eigenen Bild, kannst also die Verbreitung verbieten. 

Das ist aber kein Urheberrecht, das Urheberrecht ist unveräusserlich, bleibt immer beim Künstler oder Fotograf, auch wenn du für die Erstellung und die Abzüge bezahlt hast. Wenn es ein Passbild ist, dann ist es zur Verwendung als Passbild überlassen. Wenn es ein Hochzeitsfoto ist, zum Einrahmen, Einkleben und Fotoalben etc. Wenn du die Datei erhalten hast für Facebook oder Twitter, dann hat er für diese Verwendung zugestimmt.

Aber wenn du in 10 Jahren berühmt bist, und lässt das Foto auf Fanartikel drucken oder es wird in der BILD gedruckt .. dann darf der Fotograf dafür wieder Geld verlangen ! 

Du musst den fotograf um Erlaubnis bitten wenn du es komunziel nutzen willst. Du hast nur das Recht am eigenen Bild aber für die Veröffentlichung musst du um Erlaubnis des Urhebers bitten.

Besitzt die abgebildete Person das Recht auf das Foto oder der Fotograf?

Der Fotograf hat das Urheberrecht, die Person die darauf zu sehen ist hat in vielen Fällen (nicht immer) das Recht nach §22 KunstUrhG dass dieses Bild nicht ohne seine Einwilligung "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt" werden darf. Bei einem Portrait-Foto sollte das meist der Fall sein.

Wobei es interessant wäre, ob die fotografierte Person das Bild veröffentlichen dürfte (ohne Einwilligung des Fotografen).

Nein, darf sie definitv nicht. Auch nicht auf Facebook oder sonst wo. Man braucht immer die explizite Erlaubnis des Fotografen

Der Fotograf hat das Urheberrecht und die abgebildete Person das Recht am eigenen Bild.

Vorher muss ausgemacht werden was damit geschehen darf und wie eine Verwertung erfolgt.

Bei bestimmten Umständen können beide beim anderen widersprechen, wenn etwas gegen den Willen erfolgt. Z.B. Werbung für ein bestimmtes Produkt, das jemanden der beiden nicht passt.

Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild kann in Deutschland nie abgegeben werden. Man behält immer ein Mitspracherecht, egal was im Vertrag steht.