welchen nachweis für nebentätigkeit bei bafögantrag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Abrechnungen, wenn du bereits Geld verdient hast. arbeitsvertrag ist auch eine gute Idee (damit klar ist, dass du nicht über die 450€ im Monat kommst). arbeitsvertrag alleine wird aber nicht reichen..

wenn du noch kein Geld verdient hast, eine schriftliche Schätzung deines einkommens für den Bewilligungszeitraum und den Hinweis, dass du Abrechnungen dann so bald wie möglich nachreichst.

froschstephi 
Fragesteller
 07.07.2013, 15:28

Also die Abrechnungen des ganzen letzten Bewilligungszeitraumes?

comedyla  07.07.2013, 15:31
@froschstephi

Also bei dir geht es noch um den aktuellen Bewilligungszeitraum?

Dann ja, alles was du bisher verdient hast und die dazugehörigen Abrechnungen. Die müsstest du eh schon eingereicht haben, also das ist so eine Sache, an die du selbst hättest denken müssen.

abrechnungen müssen immer eingereicht werden. Je nach Bearbeiter monatlich, quartalsweise oder halbjährlich.

froschstephi 
Fragesteller
 07.07.2013, 16:05
@comedyla

ne, es geht um den folgeantrag. also mein bafög ab august. und ich kann mich bei bestem willen nicht erinnern, das sich letztes jahr noch einen nachweis oder lohnabrechnungen erbringen musste. da brauchte ich nur das geld angeben im Formblatt1, das ich verdiene und das wars!

comedyla  07.07.2013, 16:11
@froschstephi

In der regel musst du das immer nachweisen (die vertrauen dir da ja nicht nur auf Angaben, bei Konten musst du ja auch Nachweise bringen und es reicht nicht, wenn du nur eine zahl dahinschreibst)

Bist du dir sicher, dass es um den neuen Bewilligungszeitraum geht? Wenn du im Folgeantrag eine schätzung auf Formblatt 1 angegeben hast, wird es sich bei der Aufforderung sehr wahrscheinlich um den aktuellen BWZ handeln..

froschstephi 
Fragesteller
 07.07.2013, 16:17
@comedyla

Ich fülle bei diesen Anträgen alles auf, was drinsteht, wenn da steht "legen sie das bei" mache ich das. Aber wenn da nichts steht, riechen kann ich es ja auch nicht.

In dem Schreibens teht, dass ich ja einen Wiederholungsantrag gestellt habe und Unterlagen dafür nachreichen muss. unter anderem "Nachweis ihrer Nebentätigkeit".

comedyla  07.07.2013, 17:10
@froschstephi

wie gesagt, man muss das immer nachweisen, da es sich ja immer um eine Schätzung handelt, jedoch nicht um einen Fakt. Fakt ist es erst, wenn du die alten Abrechnungen einreichst..

bei mir kam genau das gleiche schreiben miit gleichem wortlaut, sie wollen aber tatsächllich das vom alten BWZ.

Gib halt einfach deinen arvbeitsvertrag und deine alten abrechnungen ab. damit können sie das alte Einkommen festsetzen und habe einen nachweis schwarz auf weiß was die schätzung für august 2013 bis Juli 2014 einfacher macht.

Glaub mir, ich habe bisher ca. 7 anträge gestellt, das ist alles oft nicht logisch, was sie da schreiben und was sie dann haben wollen...

comedyla  07.07.2013, 17:10
@froschstephi

wie gesagt, man muss das immer nachweisen, da es sich ja immer um eine Schätzung handelt, jedoch nicht um einen Fakt. Fakt ist es erst, wenn du die alten Abrechnungen einreichst..

bei mir kam genau das gleiche schreiben miit gleichem wortlaut, sie wollen aber tatsächllich das vom alten BWZ.

Gib halt einfach deinen arvbeitsvertrag und deine alten abrechnungen ab. damit können sie das alte Einkommen festsetzen und habe einen nachweis schwarz auf weiß was die schätzung für august 2013 bis Juli 2014 einfacher macht.

Glaub mir, ich habe bisher ca. 7 anträge gestellt, das ist alles oft nicht logisch, was sie da schreiben und was sie dann haben wollen...

froschstephi 
Fragesteller
 07.07.2013, 22:49
@comedyla

Gut. Dann werde ich meine Abrechnungen anfordern, zum Glück ist emine Arbeitsstelle da immer sehr schnell. Ich danke dir jedenfalls für deine schnellen nud verständlichen Antworten!!!

Lohnzettel wäre sinnvoll.