Welche Strafe, wenn man unbefriedetes Gelände mit Verbotsschildern betritt?
Hallo,
ich fahre mit meinem Freund öfters im Sommer an einen See. Es handelt sich um einen Baggersee, in dem noch aktiv abgebaut wird. Das Gelände ist nicht eingezäunt. Seit Neustem steht dort aber ein Schild mit der Aufschrift "Bergwerksgelände - Betreten verboten! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet".
Ich wüsste gern, ob dieses Schild eher als Abschreckung zu beurteilen ist oder ernst genommen werden sollte. Bisher war ich in der Annahme, dass es allenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat.
Könnte man dies schon als Hausfriedensbruch sehen? Oder wäre man zunächst verpflichtet Unbefugte des Geländes zu verweisen, bevor man in strafrechtlicher Hinsicht tätig werden darf?
LG
2 Antworten
bei hausfriedensbruch liegt du schon richtig, das ist eine straftat
Ernstnehmen. Natürlich ist das Hausfriedensbruch. Und nein, Du musst nicht noch persönlich verjagt werden. Kaum zu glauben, dass Dir das nicht klar war. Immerhin, Du hast gefragt.
Außerdem haften die Eigentümer nicht, wenn Du dort einen Unfall hättest.
Das Risiko ist noch schlimmer, als die Straftat.