Welche Strafe kann mein Sohn(16) erhalten? zerstörung einer Bushaltestelle mit Polizei?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Täter sind ja eindeutig identifiziert, da braucht der Freund nichts abzustreiten. Den Schaden werden sich wohl die Eltern aufteilen und der wird nicht gering sein, denn da wird eine Firma beauftragt und die langen dann ordentlich zu. Die Versicherung zahlt hier nichts und beide bekommen eine Strafe, im besten Fall Sozialstunden. Anwalt ist immer gut, kostet aber auch Geld. Dein Sohn soll sich mal gleich eine Nebenbeschäftigung suchen, wo er Geld verdient und selber für seinen Schaden geradestehen kann!

Es handelt sich hier sogar um eine gemeinschädliche Sachbeschädigung (qualifiziertes Delikt), aber da er noch Jugendlicher ist, werden es trotzdem Sozialstunden sein. Die Scheiben müssen logischerweise ersetzt werden, damit hat das Strafverfahren jedoch nichts zu tun.

Einen Anwalt würde ich auf keinen Fall beauftragen, da die zu erwartende Strafe einfach zu niedrig ausfällt. Ich als Vater würde ihn lieber länger arbeiten lassen, als ihm für das "Ding", das er verbockt hat auch noch hunderte von Euros für einen Anwalt zu "schenken".

Also erstmal natürlich ein Verfahren wegen Sachbeschädigung. Dafür gibt es bis zu 2 Jahre. Aber da er noch ein Jugendlicher ist, es "nur" eine Haltestelle war und es villt sein erstes Vergehen ist, gibt es wohl ein paar Sozialstunden.

Ein Anwalt kann sicher nicht schaden, es geht sicher vor Gericht.

Aufkommen muss dafür dein Sohn, da zahlt keine Versicherung. Verlass dich drauf...

Ich hoffe er hat daraus gelernt.

da kommt ne strafe wegen sachbeschädigung zu! kann mit ner geldstrafe oder freiheitsstrafe bis 2 jahren bestraft werden, da er aber nicht volljährig ist,wird ne geldstrafe nicht in betracht kommen!werden wohl sozialstunden sein! bezweifele das das die evrsicherung übernehmen wird!kommt es zu einer verhandlung, dann auf jeden fall einen anwalt nehmen!

Die frage klingt so wie er mit der Polizei das gemacht hat.