Welche strafe bei Diebstahl 3.200,00 €

4 Antworten

Ich denke eine Freiheitsstrafe wird er schon zu erwarten haben. Wenn er sich in seiner Sache einläßt und alles zugibt, daß keine Zeugen groß vernommen werden müssen, könnte vielleicht, da er noch nicht vorgestraft ist, mit einer Strafe ausgesetzt zur bewährung, rechnen. Aber wie gesagt, er muß geständig sein und seine Tat bereuen. Eine Entschuldigung wäre sehr angebracht. Liebe Grüße von bienemaus63

Hallo, das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe hängt davon ab, wie viel und wie oft das Geld gestohlen wurde, vereinfacht gesagt. Hier würde ich als Rechtsanwalt versuchen, eine so geringe Strafe wie möglich zu erreichen (klar), mit tätiger Reue (Rückzahlung des Geldes VOR Anklage/Strafbefehl, also ZÜGIG), einem Geständnis (auch wenn die Beweislage ohnehin klar ist) muss hier eine Geldstrafe, und keine Haftstrafe auf Bewährung drinsein bei einem bisher nicht vorbestraftem Menschen.

Zweites Ziel wäre, dass diese Geldstrafe 90 Tagessätze nicht übersteigt, damit kein Eintrag ins Führungszeugnis kommt. Auch das dürfte vermutlich machbar sein.

Das Ganze kann der Anwalt nach Akteneinsicht in der Regel telefonisch mit dem Staatsanwalt aushandeln (Deal), dann dürfte sogar eine Abwicklung des Verfahrens im Rahmen eines Strafbefehls möglich sein.

Das alles würde ich auf jeden Fall über einen fähigen Anwalt machen lassen, auch wenn dieser, soweit er nach den gesetzlichen Vorschriften abrechnet (manche Strafverteidiger wollen Stundensätze von 150-300 Euro netto, da wirds auf jeden Fall teurer), um die 560 Euro kosten dürfte.

Ich hoffe, weitergeholfen zu haben,

viele Grüße

Peter Lamprecht Rechtsanwalt, Strafverteidiger

schauen Sie doch auch mal auf meiner Website vorbei,

www.anwaltskanzlei-wue.de

ansonsten bekomme ich wenigstens ein besseres Google-ranking durch diesen Link als Belohnung für meine Antwort ;-)

Everlast0120 
Fragesteller
 06.03.2013, 16:58

Vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

Ich werde meinem Freund von Ihrem Beitrag erzählen. Vieleicht haben Sie ja bald einen neuen Mandanten :)

MfG

Wenn er wirklich nicht voerbelastet ist wird es ziemlich sicher eine Bewährungsstrafe geben.