Welche Rechtsschutzversicherung deckt Studienplatzklagen ab?

7 Antworten

Es gibt meines Wissens 2 Anbieter, die Verfahren dieser Art absichern.

Das ist zum einen die ARAG über ein Sonderkonzept eines Versicherungsmaklers.

Desweiteren die NRV, ebenfalls über einen Maklerpool.

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass es sich um Medizin handelt. Da kannst du das klagen fast vergessen....das kostet nur Nerven und viel viel Geld.

Man beachte die langen Wartezeiten, zwischen 1 und 3 Jahren.

http://studienplatz-klage.de/die-studienplatzklage/rechtsschutzversicherung/

caramiamell 
Fragesteller
 05.02.2015, 11:56

Auf der Seite war ich schon, danke. Ich dachte, dass jemand vielleicht eigene Erfahrungen preisgeben könnte. Was heißt in dem Fall Wartezeiten? Bezieht sich das auf die Wartezeit bis das Klageverfahren durch ist und die Studienplätze vergeben werden?

Nemisis2010  05.02.2015, 12:00
@caramiamell

Wartezeit heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens 1 oder 3 Jahre (je nach Rechtsschutzversicherung) liegen müssen.

Die Rechtsschutzversicherung würde nicht greifen, wenn Du bereits einen Ablehnung bezüglich des Studienplatzes erhalten hast.

caramiamell 
Fragesteller
 05.02.2015, 12:04
@Nemisis2010

Ah ok, danke. Also würde es bei der Wartezeit von einem Jahr nur Sinn machen jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und im nächsten Jahr zum Wintersemester hin zu klagen...

Man kann auch Prozesskostenhilfe beim Staat beantragen. Ich bin zwar in einen exotischen Studiengang damit reingekommen, ist aber eventuell auch für Medizin gültig.

Zwar hat zuerst der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof den Antrag meines Anwalts abgelehnt, jedoch hatte er mit einem Widerspruch erfolg.

Als Fazit: 3 Wochen nach dem Semesterbeginn war ich als Masterstudent immatrikuliert und habe keinen Cent ausgegeben. Ich kann die Studienplatzklage gerade in "exotischen" Fächern nur empfehlen, insbesondere wenn man nur knapp vorbei an den Zulassungsvoraussetzungen scheitert.

Verwaltungsrecht ist meist ausgenommen, siehe auch: Zu beachten ist auch, dass man nicht einfach kurz vor der Klage noch schnell eine solche Versicherung abschließen kann, die Wartezeit beträgt mind. drei Monate. Ebenso kann die Zahl der von der Versicherung noch bezahlten Klagen begrenzt und/oder oder eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein.

Apolon  05.02.2015, 17:54
Verwaltungsrecht ist meist ausgenommen,

man sollte in einem Forum nicht mit Begriffen herum werfen ohne Ahnung zu haben was man darunter versteht.

http://www.rechtslexikon.net/d/verwaltungsrecht/verwaltungsrecht.htm

schleudermaxe  05.02.2015, 23:27
@Apolon

... genau, deshalb lasse ich so einen Quatsch auch, und warum machst Du so etwas?

Apolon  07.02.2015, 10:22
@schleudermaxe

Du entwichelst dich hier zum Troll, der seinen eigenen Blödsinn nicht erkennt !