Welche Rechte bei falscher Artikelbeschreibung
Hallo zusammen! Normalerweise habe ich ja ein 14-Tägiges Rückgaberecht bei Internetkäufen. Das gilt aber nur, wenn man den Artikel nur so weit ausprobiert hat, wie man es im Laden auch könnte. Ich habe jetzt einen Artikel bestellt und habe ihn schon so benutzt, dass ich das normale Rückgaberecht nicht mehr nutzen kann. Allerdings hat sich herausgestellt, dass der Artikel nicht alles hält, was in der Beschreibung versprochen wird. Wie sieht es da mit meinen Rechten aus? Ganz konkret geht es um Tastaturaufkleber, die man auf eine UK-Tastatur kleben kann, um ein deutsches Layout zu haben. Obwohl in der Beschreibung steht, dass die Aufkleber genau auf meine Tastatur zugeschnitten sind, passen einige Tasten nicht. Das habe ich aber erst gemerkt, als die Hälfte schon aufgeklebt war.
5 Antworten
Internetläufe bei Händlern haben generell 14 Tage Rückgaberecht OHNE ANGABE VON GRÜNDEN.
Schicks zurück und lass dir das Geld erstatten. Mach vorher Fotos von dem Teil (rundherum) auch mit Seriennummer usw. und auch davon was nicht passt. Falls der Verkäufer noch was auszusetzen hat, kannst Du ihm sagen das der Artikel nicht der Beschreibung entsprochen hat und kannst das dann auch mit den Bildern beweisen. Aber wie gesagt, normalerweise 14 Tage ohne Angabe von Gründen, der Verkäufer wird sich überlegen ob er meckert weil Du dich auf dein Recht berufst.
Leider hast du dann kein Tausch- oder Rückgaberecht. Du kannst den Fall reklamieren und wenn der verkäufer sich nicht einsichtig zeigt, über den Anwalt dein Anspruch auf ein funktionierendes Produkt geltend machen. In deinem Fall ist der Schaden relativ "klein", daher wird sich keine Sau sich drum kümmern. Mein Rat, abhaken und in Zukunft vermeiden, dann hast du die meisten Nerven, Zeit und vielleicht sogar Geld gespart.
... also manchmal verstehe ich die welt nicht mehr. wieviel hast du denn dafür bezahlt? etwa 100 euro? mein gott, nicht jede tastatur ist gleich... schneide sie dir doch einfach zurecht. der aufwand ist doch viel zu groß...da auf das rücktrittsrecht zu pochen... und wie willst du das denn mit den aufklebern machen die du schon verklebt hast?
davon mal abgesehen kannst du selbst eine bereits gebrauchte waschmaschine wieder innerhalb der frist zurück geben. abzüglich einer nutzungsentschädigung
Das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" ist ein Reklamationsgrund.
wieso hast du es erst dann gemerkt? sind die nicht alle gleich groß,...?? und du hattest 14 TAge Zeit.....ich denke du hast keine Rechte mehr...
Nein, die sind alle unterschiedlich groß. Das ist das Problem. Ich hab halt mit den Buchstaben angefangen, die haben auch gepasst. Aber Strg, Alt, AltGr, Backspace u.ä. sind zu groß.