Welche Folgen hat es wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsnehmer ohne Einschaltung des Betriebsats künd

5 Antworten

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er vor einer Kündigung zwingend beteiligt werden. Wird das nicht beachtet, so kann die Kündigung innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Die Anhörung bedeutet aber keine Mitbestimmung. Das heißt, der Arbeitgeber kann die Kündigung auch trotz Widerspruchs des Betriebsrats aussprechen.

Das ist nichtig, da der Betriebsrat Mitentscheidungsrecht hat meines Erachtens

Wie hier schon richtig geantwortet wurde, muss der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § 102 "Mitbestimmung bei Kündigungen" Abs. 1 zwingend gehört werden:

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Die in diesem Absatz genannte "Unwirksamkeit" einer Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrat bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer nicht gekündigt wäre, wenn er in diesem Fall nicht innerhalb von 3 Wochen gerichtlich gegen die Kündigung klagt.

Eine solche Klage vor dem Arbeitsgericht ist immer erfolgreich, da die Gerichte eine Kündigung ohne die zwingend vorgeschriebene Anhörung des Betriebsrats sofort "abschmettern" und gar nicht erst weiter nach berechtigenden Gründen für eine Kündigung fragen.

Gegenfrage muss man bei einer ordentlichen Kündigung den Betriebsrat informieren oder um Erlaubnis bitten!?

QuiiT 
Fragesteller
 14.04.2015, 23:03

Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist nach § 102 Absatz 1 BetrVG unwirksam.

Powermax1990  14.04.2015, 23:05
@QuiiT

Okay bin leider in keinem Unternehmen mit Betriebsrat aber die letztendliche Entscheidung - sofern sie nicht rechtswiedrig ist oder auf falschen Tatsachen beruht - hat der Chef das letzte Wort oder nicht?

LiselotteHerz  14.04.2015, 23:15
@QuiiT

Stimmt, habe das eben nachgelesen. Der betriebsrat ist vor jeder kuendigung anzuhoeren (wusste ich nicht). Meine eigene Antwort vergiss wieder. Lg lilo

Familiengerd  15.04.2015, 12:42
@Powermax1990

Das "letzte Wort" hat dann, wenn der Betriebsrat einer Kündigung widersprochen hat (aus den im Betriebsverfassungsgesetz abschließend genannten Gründen), das Arbeitsgericht, sofern der gekündigte Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt.

Was war der Grund für die Kündigung ist die Preisfrage

Familiengerd  15.04.2015, 12:36

Der Grund für die Kündigung spielt für die Frage hier überhaupt keine Rolle!