Welche Erfahrungen gibt es mit Abmahnungen von Waldorf Frommer betreffend Filesharing Downloads?

8 Antworten

Ich bin in Hartz-4 und kann praktisch nichts zahlen. Und sehe es auch nicht ein.

Es wird einen Titel geben, der 30 Jahre gültig ist. Irgendwann wirst du wieder was haben...

Ob du es "einsiehst" oder nicht, spielt keine Rolle...

Waldorf und Frommer ist die einzige Kanzlei, die ihre Sachen von A - Z selbst durchzieht und nicht zwischendurch ein Inkasso beauftragt. Ernst nehmen solltest du das Ganze also schon.

Auch wenn der Download in der Sache verjährt ist, so wollen die nun den Schadenersatz eintreiben. Das BGH hat in einer anderen Sache entschieden, dass Schadenersatzforderungen erst nach 10 Jahren verjährt und damit jede Menge schlafende Hunde geweckt und die ganzen Abmahnanwälte wieder auf den Plan gerufen.

Wobei W+F in der Vergangenheit auch schon einige Fälle verloren haben, da heute die Richter "schlauer" sind was das Internet betrifft...

Bei der Schadenersatzforderung müssen sie dir nachweisen, dass DU es warst damals. Ein einfaches ich war es nicht Herr Richter" reicht aber nicht...

Normalerweise ist bei vielen Abmahnkanzleien nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid Schluss. Sie verfolgen es nicht weiter, da sie beim Gerichtsverfahren auch erstmal in Vorkasse treten müssen mit unbekanntem Ausgang.

Interessant wäre jetzt zu erfahren was dein ehemaliger Anwalt denn so gemacht hat in dem Fall. Tat abgestritten? Tat zugegeben?

Du wirst doch irgendwelchen Schriftverkehr dazu haben?

https://kanzlei-lachenmann.de/keine-verjaehrung-bei-ueber-3-jahre-alten-filesharing-abmahnungen-ag-stuttgart/

https://www.e-recht24.de/news/tauschboersen/10423-filesharing-abmahnung-ansprueche-gueltig.html

Die Gerichte sind sich trotz BGH Urteil nicht wirklich einig wie sie nun entscheiden sollen. Viele sehen die Verjährung dennoch bei 3 Jahren.

Wichtig für dich ist es nun eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und dafür einen Anwalt aufzusuchen. Du kannst auch die hier empfohlene Seite abmahnhilfe.de

Der "Schaden" der entstanden sein soll muss natürlich nachgewiesen werden.

Grundsätzlich kann ein  Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/abmahnung-und-filesharing/36317

Die Erfahrungen reichen von "bezahlt", Vergleich, vor Gericht verloren, vor Gericht gewonnen... Jeder Fall ist nun mal anders und da bei dir in der Vergangenheit schon einiges schief lief, solltest du schnellstens was machen, auch um Fristen zu wahren!

110101101 
Fragesteller
 21.07.2019, 13:57

Danke für diese bislang beste Antwort von allen. Ich will darauf heute Abend in einem weiteren Kommentar näher eingehen.

110101101 
Fragesteller
 21.07.2019, 18:31

Die damalige Kanzlei, glaube ich, weder direkt etwas abgestritten, noch zugegeben. Die haben mit Juristensprache u. A. erklärt, dass die Schadensersatzforderung utopische Höhe hätte. Und dass auch die RA-Kosten selbst in dem Fall gesetzlich bei 100 oder 150 € gedeckelt seien.

Die Seite Abmahnungshilfe habe ich mir angesehen. Wenn ich richtig verstanden habe, können die mir ja nicht mehr weiterhelfen, weil es doch jetzt Gerichtspost gab'. Ich weiß nicht wie und ob ich da anrufen kann. Die Seite baut eig. nur darauf auf, dass man das Online-Formular ausfüllt und das Abmahnschreiben als Datei hinzugefügt. Ich habe aber doch jetzt mehr als 40 Seiten Gerichtspost.

Ich weiß da nun gar nicht recht weiter, weil ich nun auch festgestellt habe, dass ich den Antrag auf Beratungshilfe wohl nicht mal abgeben muss wegen fehlender Voraussetzungen. Auf einer Justiz Seite wird dazu beschrieben, dass man in der Sache noch keine Beratungshilfe bekommen hat. Aber ich habe wohl schon welche bekommen damals. Schließlich hatte ich eine Kanzlei damit beschäftigt. Und da stehen auch andere Gründe im Wege. Man muss nachweisen, dass man es selbst schon versucht hat mit der Gegenpartei eine Lösung zu finden. Das kann ich nicht nachweisen, da ich ja de facto selbst nie mit WF Kontakt hatte. Und vor sowas wird ja auch immer gewarnt, dass man da nicht selbst Kontakt aufnehmen sollte.

Und davon abgesehen ist die Frist doch längst abgelaufen, bis der Antrag auf Beratungshilfe fertig bearbeitet ist. Dann sind die Fristen beim AG Bochum rum.

Also, kA. Irgendwie habe ich die Wahl zwischen Mist und Kot.

Kessie1  21.07.2019, 18:54
@110101101

Du kannst es natürlich auf eine Verhandlung ankommen lassen. Zur Zeit ist bei dir eh nichts zu holen. Aber sobald sich das ändert, stehen die vor der Tür. Auch ein Schufa Eintrag ist dir sicher (falls der nicht schon bereits erfolgt ist).

Im Grunde kannst du natürlich auch vor Gericht sagen, dass du zum einen den Film nie runter geladen hast (das wäre eh verjährt) und du damals vielleicht sogar mit x, y, z zusammen gewohnt hast die ebenfalls in Frage kommen.

Es ist eine schwierige Situation, weil da Einiges schief gelaufen ist. Ich selbst kann dir da auch wenig raten, da ich keine Juristin bin. Aber an deiner stelle würde ich es dennoch mit einem neuen Beratungsschein versuchen, da jetzt der Tatvorwurf auf Schadenersatz lautet. Das nehme ich jedenfalls mal an, da W+F durchaus wissen, dass das eigentliche Filesharing aus 2013 verjährt ist. Letztendlich ist es wohl auch ein wenig Glücksache an welchen Richter man gerät. Manche haben so viel Ahnung vom Filesharing wie ich vom Stricken - nämlich null! Und einen Schaden sehe ich beim Download eines Filmes ebenfalls nicht. Und genau darum geht es ja im Prinzip.

Die Klägerin kann für sich auch nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB reklamieren. Nach dieser Vorschrift unterliegen diejenigen Ansprüche einer längeren Verjährung, die auf die Herausgabe des deliktisch erlangten zielen. (...) Voraussetzung ist (...), dass der Schädiger tatsächlich etwas erlangt hat. Dies kann die ersparte Lizenzgebühr sein, wenn die Wahrnehmung des Urheberrechts typischerweise nur gegen eine Lizenzgebühr eingeräumt wird (...). Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Rechtewahrnehmung bei einer Verwertungsgesellschaft lizenziert werden kann.

https://www.ra-himburg-berlin.de/filesharing/urteile-filesharing/739-filesharing-kanzlei-baumgartenbrandt-verliert-klage-vor-dem-ag-hannover-wegen-verjaehrung.html

Du wolltest aber ja den Film nicht gewinnbringend weiterverkaufen... Es ist (leider) ein Glücksspiel und man muss sich selbst etwas in die Materie einlesen und schlau machen um zu wissen wie man vorgeht.

Wenn du ohnehin ALG II beziehst, kann dir das doch egal sein. Geld, das du nicht hast, kannst du auch nicht ausgeben.

Bevor es zum Gerichtsverfahren kommt, wirst du zur Ablegung der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert.

110101101 
Fragesteller
 20.07.2019, 21:36

Was soll die bitteschön zum Inhalt haben? Und was ist die Folge davon, wenn ich das nicht tue? Das ordentliche Gerichtsverfahren in einem Saal? Mit Richter und so..?

Hättest es damals mit einem Anwalt regeln müssen, der dann Kontakt mit Waldorf Frommer in Bayern aufnimmt. Du kommst nicht drum herum das zu zahlen, aber die Kosten werden in der Regel gesenkt, wenn du dir nen Anwalt nimmst (in der Regel musst du dann "nurnoch" die Hälfte zahlen, also 500€ in dem Fall).

Ob das jetzt noch möglich ist, kann ich dir nicht sagen.

Gruß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
110101101 
Fragesteller
 20.07.2019, 21:44

Wie gesagt. Habe das damals einer Kanzlei übergeben. Und danach war ja immer Ruhe. Die haben ja Kontakt zu Waldorf Frommer aufgenommen damals. Was war denn damals tatsächlich die Rechtslage betreffend Filesharing grundsätzlich? Also... Sorry. Aber so 'n Film kostet vielleicht 10 €. Als Schadensersatz würde ich vielleicht höchstens 200 € zahlen inkl. Rechtsanwaltskosten. 10 € für den Film. Und 190 € RA-Kosten. Was soll ich denn machen? Die mal angebotene kleinste Rate von denen war 50 €. Da kann ich mich auch gleich erhängen. Habe schon genug andere Dinge abzubezahlen jeden verdammten Monat! Wo soll ich denn das Geld her nehmen für deren Spinnerei?... Der Film kostet vlt. 10 Euro. Im legalen Download oder Stream vlt. 1,99 €. Macht da ein deutsches Gericht mit? Wegen einem verdammten Film, den irgendein 20-jähriger vielleicht irgendwann mal privat für sich runtergeladen hat?! Kann ein Richter das noch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit erklären?

SoIid  20.07.2019, 21:46
@110101101

Habe damals ein Teil einer Serie runtergeladen (20 Minuten Filmmaterial) und durfte wie du knapp 1000€ zahlen, aber durch den Anwalt eben "nur" 500€. Ich hatte auch mit Waldorf Frommer zutun gehabt damals.

SoIid  20.07.2019, 21:50
@SoIid

Die Fernsehergesellschaft, die Rechte auf die Serie hatten (in meinem Fall Warner Brothers), kam auch ins Spiel, dadurch wohl die hohe Summe. Ist bei dir wohl ähnlich, da Filme von Miley Cyrus auch zu Warn Bros. gehören.

110101101 
Fragesteller
 20.07.2019, 22:39
@SoIid

Ne. WF vertritt in diesem Falle die Constantin Film GmbH. Und dabei rezitieren die eine Menge Gerichtsurteile, die meist gar kein Bezug zur Sache direkt haben, sondern Bezug auf Musiktitel haben. Meine Verteidigung hat damals gegengehalten und unter Anderem auch damit argumentiert, dass wenn nur eine Forderung in Höhe X berechtigt wäre, keinesfalls aber so hoch. Sondern mit Bezug auf irgendwas mit GEMA Tarif kam die Rechtsanwältin dann auf ca. 1,80 € oder so. Und 100 € RA-Kosten basierend auf einem § x aus dem Urheberrechtsgesetz. Irgendwie so haben die das damals an WF geschrieben. Aber jetzt habe ich 1 cm dicken Papierstapel bekommen und WF tickt richtig aus. Habe auch wieder nur eine 2 Wochen Frist. Und noch eine weitere 2 Wochenfrist für irgendwas Anderes, was ich aber inhaltlich noch nicht verstehe, weil nur Juristen-Gequatsche... Und joa...

SoIid  21.07.2019, 02:08
@110101101

Kann dir nur aus eigener Erfahrung berichten...setz dich am besten wieder mit nem Anwalt zusammen.

verreisterNutzer  21.07.2019, 13:32
@110101101

Selbst Schuld, wenn man für die paar Euro zu geizig war

110101101 
Fragesteller
 21.07.2019, 13:50
@verreisterNutzer

Was für Kommentare hier... Das hatte nichts mit "zu geizig" zu tun. Das hatte einfach etwas damit zu tun, dass ich kein Geld dafür hatte. Mit Hartz-4 kann man sich kein Luxus erlauben. Wenn man einen Film anzugucken schon als Luxus bezeichnen will. Man kann nicht mehr Geld ausgeben als man hat.

Und du, der du so oberschlau kommentierst, hättest mit Hartz-4 auch große Probleme und hättest sicherlich auch mal in irgendein Fettnäpfchen treten können. Brauch' mir keiner hier mit so 'ner großen Schnauze daher kommen. Wenn man selbst finanziell gut ausgestattet ist, dann ist es immer leicht den großen Zampano zu machen.

Und die, die da immer das größte Mundwerk haben, stehen am Ende meist auch am dümmsten von Allen da, wenn sie selbst zu denjenigen gehören, gegen die sie immer gehetzt haben!

Geh mal zu deinem örtlichen Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe. Damit kannst du dann bestenfalls zu deiner Anwaltskanzlei gehen, dann ist das zumindest gedeckt. Auch wenn die Kanzlei nicht weiter machen will, solltest du dennoch Kontakt aufnehmen.

Du wirst Minimum 500€ zahlen müssen. Meistens einigt man sich nämlich auf die Hälfte. Echt ärgerlich für nen Lied von Miley cyrus..., aber deswegen lädt man auch nicht von torrent.

110101101 
Fragesteller
 20.07.2019, 22:47

Es ist ein Film gewesen. Und dass ich Beratungshilfe beantragen werde, ist längst geplant und war meine eigene erste Idee, als ich den Briefumschlag gesehen habe.

mayaS237  20.07.2019, 23:06

Ich habe damals weniger als 500 gezahlt, bin auch Hartz 4. abmahnungshilfe.de hat mir damals geholfen, die verhandeln oft mit Kanzleien und wissen wie weit man gehen kann.

110101101 
Fragesteller
 20.07.2019, 23:47
@mayaS237

Auch mit Waldorf Frommer gehabt?

3125b  21.07.2019, 13:26

Oder investiert halt 3,50€/Monat in einen ordentlichen VPN Dienst.

110101101 
Fragesteller
 21.07.2019, 13:51
@3125b

Kein Interesse, da ich seit 2013 kein Filesharing mehr nutze.